Entwurf Haushaltsplan 2017 der Stadt Belgern-Schildau liegt aus

Belgern-Schildau, den 26.04.2017

Gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146) wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt Belgern-Schildau für das Jahr 2017 zur Einsichtnahme vom

08.05.2017 – 16.05.2017

in der Kämmerei im Rathaus Belgern
OT Belgern, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau

und

in der Außenstelle Schildau
OT Schildau, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

 

Einwendungsfrist:
Einwohner und Abgabepflichtige können gemäß § 76 Abs. 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) bis zum Ablauf des 7. Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (29.05.2017) Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäße Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.