Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt Belgern-Schildau für das Jahr 2018 wird ausgelegt
Gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146) wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt Belgern-Schildau für das Jahr 2018 zur
Einsichtnahme vom 12.02.2018 - 20.02.2018
in der Kämmerei im Rathaus Belgern
OT Belgern, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau
und
in der Außenstelle Schildau
OT Schildau, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau
während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Einwendungsfrist:
Einwohner und Abgabepflichtige können gemäß § 76 Abs. 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) bis zum Ablauf des 7. Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (01.03.2018) Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäße Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.