Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt Belgern-Schildau für das Jahr 2018 wird ausgelegt

Belgern-Schildau, den 31.01.2018

Gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146) wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt Belgern-Schildau für das Jahr 2018 zur

 

Einsichtnahme vom 12.02.2018 - 20.02.2018

in der Kämmerei im Rathaus Belgern

OT Belgern, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau

und

in der Außenstelle Schildau

OT Schildau, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau

 

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

 

Einwendungsfrist:

Einwohner und Abgabepflichtige können gemäß § 76 Abs. 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) bis zum Ablauf des 7. Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (01.03.2018) Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäße Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.