Tierbestandsmeldung 2023

Belgern-Schildau, den 30.11.2022

 

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse

- Anstalt des öffentlichen Rechts -

 

Die Sächsische Tierseuchenkasse gibt bekannt, dass Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Bekanntmachung.