Hinweis zur Fälligkeit der Niederschlagswassergebühr und Überwachungsgebühr

Belgern-Schildau, den 01.07.2020

 

Ab dem Abrechnungsjahr 2020 erfolgt erstmals die gesamte Abwassergebührenberechnung auf nur einem Bescheid. Das betrifft die Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Kanaleinleitungsgebühren für Kleinkläranlagen und die Überwachungsgebühr für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben.

 

Für Gebührenpflichtige, welche ausschließlich Niederschlagswassergebühr und/oder Überwachungsgebühr zu zahlen haben, erfolgt die Abrechnung daher erst rückwirkend im Februar 2021 für das Jahr 2020. Dazu werden dann wie gehabt die Gebührenbescheide versendet.

 

Bitte nehmen Sie also ohne erlassenen Bescheid keine Zahlungen vor, da diese zurückgebucht werden müssen.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Frau Schmidt (Tel. 034224/44075) gern zur Verfügung.