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Verkehrshinweis S 24, Fahrbahnerneuerung in Sitzenroda, 1. Bauabschnitt

Belgern-Schildau, den 08.10.2020

 

Voraussichtlich am Montag, 12. Oktober, beginnen die Arbeiten zur Erneuerung der S 24 in Sitzenroda im 1. Bauabschnitt. Dieser erstreckt sich von kurz hinter der Einmündung des Schmiedewegs bis kurz vor den Sitzenrodaer Bach. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt rund 1,3 Kilometer.

 

Das Vorhaben umfasst den Ausbau aller Asphaltschichten sowie weiterführende Erdarbeiten. Es erfolgt anschließend eine Bodenverfestigung und die Wiederherstellung der Asphalttrag-, -binder- und -deckschicht. Weiterhin werden zwei Durchlässe, die Bankette sowie die Beschilderung und Markierung erneuert.

 

Es erfolgt eine Baufeldteilung in zwei Teilstrecken. Die erste Strecke kurz nach der Einmündung Schmiedeweg bis auf Höhe der Dahlener Straße Nr. 11 wird voraussichtlich ab Montag ausgeführt. Die zweite Strecke von der Dahlener Straße Nr. 11 bis kurz vor den Sitzenrodaer Bach beginnt erst nach Fertigstellung und Freigabe der ersten Teilstrecke. Die Verkehrsfreigabe der ersten Teilstrecke ist unter Vorbehalt der Witterungsbedingungen im Dezember geplant. Das Gesamtbauende wird voraussichtlich für Sommer 2021 erwartet.

 

Eine Umleitungsführung ist wie folgt vorgesehen:

 

Die Umleitung Richtung Torgau beginnt auf der S 24 in Dahlen und führt über die August-Bebel-Straße/Belgernsche Straße auf die K 8919 und über Lausa. Hier erfolgt eine Trennung für den Lkw-Verkehr, der nach Osten Richtung S 30 und B 182 fährt und den Pkw-Verkehr, der nach Nordwesten Richtung Taura geleitet wird.

Aus Richtung Torgau erfolgt die Umleitung von der S 24 über die S 23, weiter über Schildau bis Falkenhain, K 8312 bis Börln und über die K 8980 bis Schwarzer Kater.

 

Die Kosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Euro. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.

 

Alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner werden um Verständnis für die mit der Baudurchführung eintretenden Erschwernisse und besonders umsichtige Fahrweise auf den Umleitungen gebeten.

 

Quelle: Pressemitteilung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr vom 08.10.2020

 
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