Hygieneregeln für Besucher der Stadtverwaltung Belgern-Schildau

Belgern-Schildau, den 25.11.2021

Hygieneregeln für den Besuch der Stadtverwaltung Belgern-Schildau

Aus aktuellem Anlass muss aufgrund der Corona-Pandemie der Besucherbetrieb in der Stadtverwaltung Belgern-Schildau leider eingeschränkt werden. Seit dem 15. November 2021 sind das Rathaus Belgern und die Außenstelle Schildau für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

Für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten erfolgt eine Terminvergabe durch die einzelnen Zuständigkeitsbereiche. Für Terminanfragen stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung.

Bitte beachten Sie folgende Hygieneregeln für den Zutritt:

  1. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) besteht eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

 

  1. Gemäß § 6 Abs. 2 SächsCoronaNotVO gilt für den Rechts- und Geschäftsverkehr von und mit staatlichen Stellen die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises. Dies gilt auch für den Besuch kommunaler Behörden. Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis zu Ihrem vereinbarten Termin mit.

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 3 SächsCoronaNotVO sind wir zur Erfassung Ihrer Kontaktdaten verpflichtet. Ein Formblatt dazu erhalten Sie zu Ihrem vereinbarten Termin.

Wir bitten um Ihr Verständnis. Bitte bleiben Sie gesund.