Hygieneregeln für Besucher der Sitzung des Stadtrates am 01.12.2021
Belgern-Schildau, den 25.11.2021
Hygieneregeln für Stadtratssitzung am 01.12.2021
- Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 8 Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) sind die Teilnehmer der Stadtratssitzung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes über die gesamte Dauer der Sitzung verpflichtet.
- Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 SächsCoronaNotVO erhält nur Zutritt zur Stadtratssitzung, wer einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (3G) vorlegt.
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