Hygieneregeln für Besucher der Sitzung des Stadtrates am 01.12.2021

Belgern-Schildau, den 25.11.2021

Hygieneregeln für Stadtratssitzung am 01.12.2021

  1. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 8 Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) sind die Teilnehmer der Stadtratssitzung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes über die gesamte Dauer der Sitzung verpflichtet.

 

  1. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 SächsCoronaNotVO erhält nur Zutritt zur Stadtratssitzung, wer einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (3G) vorlegt.