Entwurf des Haushaltsplanes 2022 liegt ab 05.09.2022 aus

Belgern-Schildau, den 02.09.2022

 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Belgern-Schildau

Gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt Belgern-Schildau für das Jahr 2022 zur Einsichtnahme vom

05.09.2022 - 13.09.2022

in der Kämmerei im Rathaus Belgern
OT Belgern, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau

und

in der Außenstelle Schildau
OT Schildau, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Einwendungsfrist:

Einwohner und Abgabepflichtige haben gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt.

Einwendungen können damit in der Frist vom 05.09.2022 - 22.09.2022 erhoben werden. Über fristgemäße Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.

Belgern-Schildau, 15.08.2022

 

gez.

I. Gläser                                              Dienstsiegel

Bürgermeister