Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)

Belgern-Schildau, den 08.12.2017

Die Sächsische Tierseuchenkasse (TSK) gibt bekannt, dass Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

 

Näheres entnehmen Sie bitte der nachstehenden Bekanntmachung.