Information zur Anmietung kommunaler Räumlichkeiten

Belgern-Schildau, den 21.08.2020

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Anträge zur Anmietung kommunaler Räumlichkeiten der Stadt Belgern-Schildau in der Reihenfolge ihres Eingangs abgearbeitet werden.

 

Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig, maximal 6 Monate vor der Veranstaltung, mit uns in Verbindung. Eine Nutzung von sich wiederholenden Veranstaltungen ist für jede Veranstaltung rechtzeitig und neu zu beantragen.

 

Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten besteht nicht.

 

Die Stadthalle Belgern und das Volkshaus Schildau werden auf Grund der Corona-Pandemie für die öffentlichen Stadtratssitzungen vorgehalten und stehen daher zu den Sitzungsterminen nicht zur öffentlichen Nutzung/Anmietung zur Verfügung.