Information zur Anmietung kommunaler Räumlichkeiten

Belgern-Schildau, den 14.06.2021

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Anträge zur Anmietung kommunaler Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Belgern-Schildau in der Reihenfolge ihres Eingangs abgearbeitet werden.

Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig, maximal 6 Monate vor der Veranstaltung mit uns Verbindung.

Eine Nutzung von sich wiederholenden Veranstaltungen ist für jede Veranstaltung rechtzeitig und neu zu beantragen.

Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten besteht nicht.

 

Auf Grund der aktuellen Situation ist der Anspruch auf Nutzung sowie die damit verbundenen Auflagen an die zum Zeitpunkt der Veranstaltung aktuell geltende Corona-Schutzverordnung gebunden.

 

Das Volkshaus Schildau wird auf Grund der Corona-Pandemie für die öffentlichen Stadtratssitzungen vorgehalten und steht daher zu den Sitzungsterminen nicht zur öffentlichen Nutzung/Anmietung zur Verfügung.

 

In der Stadthalle Belgern wird durch den DRK-Kreisverband Torgau-Oschatz das Impfzentrum Belgern betrieben. Eine öffentliche Nutzung bzw. Anmietung ist daher derzeit nicht möglich.