Tierbestandsmeldung 2025
Belgern-Schildau, den 08.11.2024
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Die Sächsische Tierseuchenkasse gibt bekannt, dass Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Bekanntmachung.
Weitere Informationen: