Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs

„Solarpark Schildau“

mit Vorhaben- und Erschließungsplan

 

Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 06.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Schildau“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 23 ha. Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.

 

Die Planfläche befindet sich nördlich der Stadt Schildau und unmittelbar südlich der Gemarkung Blankenau. Betroffen sind die Flurstücke 105/1, 107, 108/1, 109/1, 110/1, 111/1, 112/1, 113/1, 130/4, 130/5, 131/1, 131/3, 132/2, 133/1, 133/2, 133/3, 134 der Flur 6 in der Gemarkung Schildau.

 

Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Siehe Übersichtsplan im Bild anbei [Quelle: Geoportal Landkreis Nordsachsen (ohne Maßstab)].

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Schildau", bestehend aus der Begründung, der Planzeichnung, dem Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschießungsplan, dem Grünordnungsplan mit Stand vom 17.10.2023, dem Artenschutzfachbeitrag vom Dezember 2022, der Analyse der Reflexionen vom 22.08.2022, der Baugrunduntersuchung vom 08.09.2022 und dem Zielabweichungsverfahren vom 19.09.2023 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 17.08.2022 liegt

vom 07.02. bis 08.03.2024

 

im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:

Montag:

geschlossen

Dienstag:

09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

Mittwoch:

09:00-12:00 Uhr

Donnerstag:

09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Freitag:

09:00-12:00 Uhr

 

und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten

Montag:

geschlossen

Dienstag:

09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch:

09:00-12:00 Uhr

Donnerstag:

09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

Freitag:

09:00-12:00 Uhr

öffentlich aus.

 

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, Gutachten und der Stellungnahmen, abgegeben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar und werden Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

 

Information/ Stellungnahme

Umweltbezogene Themen/ Kernpunkte der Bearbeitung

ausgelegte Unterlagen

NABU-AG Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. (12/2022):

Erfassungen und Artenschutzfachbeitrag zur geplanten Photovoltaikanlage Schildau

Umweltbelang Tiere: Erfassungen zu Brutvögeln, Fledermäusen sowie Lebensraum- und Strukturprüfung Amphibien und Reptilien.

Ermittlung prüfrelevanter Arten und Betroffenheitsabschätzung.

Lücking & Härtel GmbH (24.04.2023): Anlage zum Antrag auf Zielabweichung gem. § 6 Abs. 2 ROG

Umweltbelang Boden:  Standort ist Vorranggebiet Landwirtschaft – Ermittlung und Abwägung zur Abweichung der Zielstellungen der Regionalplanung Leipzig-Westsachsen.

Lücking & Härtel GmbH (17.10.2023): Grünordnungsplan

Umweltbelang Tiere und Pflanzen/Biotoptypen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft: naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung.

Lücking & Härtel GmbH (17.10.2023): Umweltbericht

Darlegung der auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes:

Umweltbelang Tiere und Pflanzen (Biodiversität): Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sowie betriebsbedingte Auswirkungen in Bezug auf Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung.

Umweltbelang Fläche und Boden: Anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme für Bodenversiegelung und damit verbundene Eingriffe sowie deren Ausgleich. Anlagensicherheit hinsichtlich der Verwendung wassergefährdender Stoffe.

Umweltbelang Wasser: Oberflächenentwässerung. Betriebsbedingte Abwasserbewirtschaftung.

Umweltbelang Luft und Klima: Anlagebedingte Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse.

Umweltbelang Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftserleben/ Einbindung in die freie Landschaft.

Umweltbelang Mensch: Betriebsbedingte Beeinträchtigung durch Blendwirkung infolge Sonneneinstrahlung. 

Umweltbelang Kultur- und sonstige Sachgüter: Umgang mit baubedingten Bodenfunden.

Wechselwirkungen: Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange.

Anlage Amphibien und Artenschutz

Anlage Brutvoglkartierung und Artenschutzbeitrag

Anlage Fledermäuse zum Artenschutzbeitrag

Anlage Reptilien zum Artenschutzbeitrag

Baugrundgutachten

Begründung

Bescheid zum Zielabweichungsverfahren

Blendgutachten

Fachbeitrag Artenschutz

Grünordnungsplan Textteil

Planzeichnung

Umweltbericht

Vorhaben- und Erschließungsplan

abgegebene umweltrelevante Stellungnahmen 

Sächsisches Oberbergamt vom 12.09.2022

Fläche ohne Beeinträchtigungen durch Altbergbau.

Landesdirektion Sachsen vom 13.09.2022 (LDS-Hinweise)

Böden besonderer Funktionalität stehen an.

Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 22.09.2022

Vorranggebiet Landwirtschaft – Freiraumsichernde Funktion der Landwirtschaft und Offenhaltung klimatisch wertvoller Bereiche.

Landesamt für Archäologie vom 23.09.2022

Keine Einwände.

Landesamt für Denkmalpflege vom 26.09.2022

Keine Einwände.

BUND-Landesverband Sachsen e.V. vom 26.09.2022

Hinweise zu Untersuchungen von Arten, Bauausführung und Pflege der Flächen.

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.10.2022

Keine Bedenken.

NABU-Landesverband Sachsen e.V. vom 05.10.2022

Keine Einwände.

Landratsamt Nordsachsen vom 05.10.2022

 

SG Naturschutz

Keine Beeinträchtigungen FFH-Gebiet „Teiche um Neumühle“.

Forderung Untersuchung Auswirkung auf LSG „Dahlener Heide“.

Forderung Untersuchung artenschutzrechtliche Betroffenheiten.

Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung plausibel. Hinweise zur Entwicklung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen.

SG Abfall/Bodenschutz

Forderung Ergänzung Unterlagen (GOP) bzgl. Betroffenheit Boden.

SG Immissionsschutz

Forderung Blendgutachten.

SG Wasserrecht

Kompensation A3 widerspricht den Zielen der WRRL. Änderung erforderlich.

SG Planungsrecht/Koordinierung

Forderung Erstellung Umweltbericht.

SG Denkmalschutz

Einvernehmen.

Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 07.10.2022

Keine Einwände.

 

Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.

 

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

Belgern-Schildau, 06.02.2024

 

I. Gläser

Bürgermeister

 


 

Geplanter PV-Park Schildau/Blankenau
Geplanter PV-Park Schildau/Blankenau

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs

„Solarpark Schildau“

mit Vorhaben- und Erschließungsplan

 

Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 06.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Schildau“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 23 ha. Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.

 

Die Planfläche befindet sich nördlich der Stadt Schildau und unmittelbar südlich der Gemarkung Blankenau. Betroffen sind die Flurstücke 105/1, 107, 108/1, 109/1, 110/1, 111/1, 112/1, 113/1, 130/4, 130/5, 131/1, 131/3, 132/2, 133/1, 133/2, 133/3, 134 der Flur 6 in der Gemarkung Schildau.

 

Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Siehe Übersichtsplan im Bild anbei [Quelle: Geoportal Landkreis Nordsachsen (ohne Maßstab)].

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Schildau", bestehend aus der Begründung, der Planzeichnung, dem Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschießungsplan, dem Grünordnungsplan mit Stand vom 17.10.2023, dem Artenschutzfachbeitrag vom Dezember 2022, der Analyse der Reflexionen vom 22.08.2022, der Baugrunduntersuchung vom 08.09.2022 und dem Zielabweichungsverfahren vom 19.09.2023 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 17.08.2022  wird in der Zeit 

vom 07.02. bis 08.03.2024

 

im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:

Montag:

geschlossen

Dienstag:

09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

Mittwoch:

09:00-12:00 Uhr

Donnerstag:

09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Freitag:

09:00-12:00 Uhr

 

Und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten

Montag:

geschlossen

Dienstag:

09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch:

09:00-12:00 Uhr

Donnerstag:

09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

Freitag:

09:00-12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

 

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, Gutachten und der Stellungnahmen, abgegeben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar und werden Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

 

Information/ Stellungnahme

Umweltbezogene Themen/ Kernpunkte der Bearbeitung

ausgelegte Unterlagen

NABU-AG Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. (12/2022):

Erfassungen und Artenschutzfachbeitrag zur geplanten Photovoltaikanlage Schildau

Umweltbelang Tiere: Erfassungen zu Brutvögeln, Fledermäusen sowie Lebensraum- und Strukturprüfung Amphibien und Reptilien.

Ermittlung prüfrelevanter Arten und Betroffenheitsabschätzung.

Lücking & Härtel GmbH (24.04.2023): Anlage zum Antrag auf Zielabweichung gem. § 6 Abs. 2 ROG

Umweltbelang Boden:  Standort ist Vorranggebiet Landwirtschaft – Ermittlung und Abwägung zur Abweichung der Zielstellungen der Regionalplanung Leipzig-Westsachsen.

Lücking & Härtel GmbH (17.10.2023): Grünordnungsplan

Umweltbelang Tiere und Pflanzen/Biotoptypen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft: naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung.

Lücking & Härtel GmbH (17.10.2023): Umweltbericht

Darlegung der auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes:

Umweltbelang Tiere und Pflanzen (Biodiversität): Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sowie betriebsbedingte Auswirkungen in Bezug auf Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung.

Umweltbelang Fläche und Boden: Anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme für Bodenversiegelung und damit verbundene Eingriffe sowie deren Ausgleich. Anlagensicherheit hinsichtlich der Verwendung wassergefährdender Stoffe.

Umweltbelang Wasser: Oberflächenentwässerung. Betriebsbedingte Abwasserbewirtschaftung.

Umweltbelang Luft und Klima: Anlagebedingte Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse.

Umweltbelang Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftserleben/ Einbindung in die freie Landschaft.

Umweltbelang Mensch: Betriebsbedingte Beeinträchtigung durch Blendwirkung infolge Sonneneinstrahlung. 

Umweltbelang Kultur- und sonstige Sachgüter: Umgang mit baubedingten Bodenfunden.

Wechselwirkungen: Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange.

abgegebene umweltrelevante Stellungnahmen 

Sächsisches Oberbergamt vom 12.09.2022

Fläche ohne Beeinträchtigungen durch Altbergbau.

Landesdirektion Sachsen vom 13.09.2022

Böden besonderer Funktionalität stehen an.

Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 22.09.2022

Vorranggebiet Landwirtschaft – Freiraumsichernde Funktion der Landwirtschaft und Offenhaltung klimatisch wertvoller Bereiche.

Landesamt für Archäologie vom 23.09.2022

Keine Einwände.

Landesamt für Denkmalpflege vom 26.09.2022

Keine Einwände.

BUND-Landesverband Sachsen e.V. vom 26.09.2022

Hinweise zu Untersuchungen von Arten, Bauausführung und Pflege der Flächen.

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.10.2022

Keine Bedenken.

NABU-Landesverband Sachsen e.V. vom 05.10.2022

Keine Einwände.

Landratsamt Nordsachsen vom 05.10.2022

 

SG Naturschutz

Keine Beeinträchtigungen FFH-Gebiet „Teiche um Neumühle“.

Forderung Untersuchung Auswirkung auf LSG „Dahlener Heide“.

Forderung Untersuchung artenschutzrechtliche Betroffenheiten.

Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung plausibel. Hinweise zur Entwicklung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen.

SG Abfall/Bodenschutz

Forderung Ergänzung Unterlagen (GOP) bzgl. Betroffenheit Boden.

SG Immissionsschutz

Forderung Blendgutachten.

SG Wasserrecht

Kompensation A3 widerspricht den Zielen der WRRL. Änderung erforderlich.

SG Planungsrecht/Koordinierung

Forderung Erstellung Umweltbericht.

SG Denkmalschutz

Einvernehmen.

Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 07.10.2022

Keine Einwände.

 

Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.

 

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

Belgern-Schildau, 31.01.2024

 

I. Gläser

Bürgermeister

 


 

Geplanter PV-Park Belgern

Veröffentlichung der Unterlagen zum unten genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VE04 der 

Stadt Belgern-Schildau 

„Solarkraftwerk Belgern“ vom 5.10.23 bis 6.11.2023

 

Begründung Bebauungsplan Solarkraftwerk Belgern

Planteil A Solarkraftwerk Belgern

Planteil C Solarkraftwerk Belgern

 

Außerdem sind die Unterlagen wie gewohnt ebenfalls unter buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite einsehbar. 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau 

„Solarkraftwerk Belgern“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
 

Der Stadtrat Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.09.2023 aufgrund von § 12 BauGB beschlossen, für das Plangebiet südlich des Zentrums der Stadt Belgern, am Nordwestrand des Gewerbegebietes an der Mühlberger Straße (B 182) innerhalb des Flurstückes 176/5 der Gemarkung Belgern Flur 9 Gemarkung Belgern einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Planauflage durchzuführen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie seine räumliche Lage ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.


Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planungsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau „Solarkraftwerk Belgern“, bestehend aus Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Begründung jeweils mit Stand 23.08.2023 in der Zeit vom 
                                                    05.10.2023 bis 06.11.2023 
im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:

Montag

geschlossen

Dienstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch

09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag

09:00 – 12:00 Uhr

und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten:

Montag

geschlossen

Dienstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch

09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag

09:00 – 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

 

Zusätzlich sind die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau einsehbar unter www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html sowie unter dem zentralen Landesportal buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 3,4 ha, um Strom durch die Nutzung der Sonnenenergie zu erzeugen. Darüber hinaus sollen mit der gewonnenen Energie zwei Ladestationen für mit Batteriestrom angetriebene Lkw und acht Ladestationen für mit Batteriestrom angetriebene Pkw eingerichtet und zur Nutzung angeboten werden.

 

Belgern-Schildau, den 27.09.2023

I. Gläser
Bürgermeister

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Solarkraftwerk Belgern

Ausschreibung nach VOB/A - Sanierung Oschatzer Tor in Belgern

Die Stadt Belgern-Schildau informiert an dieser Stelle über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb nach § 3a Abs. 2 Nr. 1. Diese Veröffentlichung dient der Einhaltung der Grundsätze der Transparenz. Der voraussichtliche Auftragswert der zu vergebenden Leistungen liegt unter 25.000 € ohne Umsatzsteuer. Das betrifft folgende Maßnahme:

Sanierung Oschatzer Tor in Belgern

Los 01 – Gerüstbauarbeiten
Los 03 – Maurer- und Putzarbeiten
Los 10 – Sandsteinarbeiten
Los 09 – Malerarbeiten
Los 11 – Fußbodenarbeiten
Los 12 – Tischlerarbeiten

Beschreibung des Vorhabens

Das Oschatzer Tor, ein wichtiges Denkmal der Stadt, weist seit einigen Jahren einen Reparaturrückstau auf. Deshalb sind Sanierungsarbeiten geplant. Vorgesehen ist, den Außenputz teilweise zu erneuern und Malerarbeiten an der Außenfassade auszuführen. Weiterhin sind Gerüstbauarbeiten erforderlich. Im Inneren des Gebäudes soll der Betonfußboden durch einen Ziegelfußboden ersetzt werden und in diesem Zusammenhang die Treppe ausgebaut und wieder eingebaut werden. Es sind einige Sandsteingewände auszutauschen und restauratorische Arbeiten an den Schlusssteinen und Maurermarken erforderlich.

Alle Maßnahmen sind mit der Unteren Denkmalbehörde beim Landratsamt Nordsachsen abzustimmen.
 


Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau

"Solarpark Schildau"

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB können die Planungsunterlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau „Solarpark Schildau", bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Grünordnungsplan jeweils mit Stand 17.08.2022 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 27.07.2022, eingesehen werden.

 

- Vorentwurf

- Begründung zum Vorentwurf

- Grünordnungsplan

- Vorhaben- und Erschließungsplan

 


 

Ortsübliche Bekanntmachung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau

"Solarpark Schildau"

 

 

Der Stadtrat Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.04.2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Belgern-Schildau "Solarpark Schildau" beschlossen.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planungsunterlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau „Solarpark Schildau", bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Grünordnungsplan jeweils mit Stand 17.08.2022 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 27.07.2022 in der Zeit

 

vom 07.09. bis 07.10.2022

 

im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:

Montag:              geschlossen

Dienstag:             09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

Mittwoch:           09:00-12:00 Uhr

Donnerstag:       09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Freitag:                09:00-12:00 Uhr

 

und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten

Montag:              geschlossen

Dienstag:             09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch:           09:00-12:00 Uhr

Donnerstag:       09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

Freitag:                09:00-12:00 Uhr

 

öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter

 

https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html

 

sowie unter dem zentralen Landesportal

 

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

 

eingesehen werden.

 

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 22 ha.

Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.

Die Planfläche befindet sich nördlich der Stadt Schildau und unmittelbar südlich der Gemarkung Blankenau. Betroffen sind die Flurstücke 105/1, 107, 108/1, 109/1, 110/1, 111/1, 112/1, 113/1 (Teilfläche Weg), 130/4, 130/5, 131/1, 131/3, 132/2, 133/1, 133/2, 133/3, 134 der Flur 6 in der Gemarkung Schildau.

 

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage ist den nachfolgenden Übersichtsplänen zu entnehmen.

Übersichtsplan Solarpark Schildau
Solarpark Schildau - Übersichtskarte Flurstücke

 

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro IBS GmbH, Pehritzsch, Mühlweg 12, 04838 Jesewitz, Telefon (034241) 52 68 13, Fax (034241) 52 68 14, E-Mail zur Verfügung.

 

Belgern, den 31.08.2022

 

 

gez.

Gläser                                                  Siegel

Bürgermeister

 

 


 

Verpachtung der Elbfähre Belgern-Schildau ab 01.01.2021

 

Die Stadt Belgern-Schildau beabsichtigt die Neuverpachtung der Gierseilfähre Belgern zum 01.01.2021.

Die Fähre wurde im Jahr 1992 von der Bauwerft DBW GmbH Laubegast gebaut und regelmäßigen Landrevisionen unterzogen.

 

Bewerber/-innen, welche bereits als Fährmann/-frau ausgebildet sind bzw. an einer Ausbildung zum Fährmann/-frau interessiert wären, können die Vertrags- bzw. Ausbildungsbedingungen ab sofort abfordern bei der 

 

Stadtverwaltung Belgern-Schildau

Belgern

Markt 3

04874 Belgern-Schildau.

 

Aussagekräftige Bewerbungen mit Vorstellung eines Konzeptes zur Betreibung der Fähre sind bis zum 31.10.2020 bei der o. g. Stelle einzureichen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Frau Hauffe Tel.-Nr. 034224/44073 oder per E-Mail unter .

 

 


 

Ausschreibung über das Fischereiausübungsrecht für Gewässer - Paditzteiche

Öffentliche Bekannmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst

 

Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sachsenforst, bietet für nachfol-
gende Gewässer das Fischereiausübungsrecht zur Pacht an:

 

Lfd.GemarkungFlurstückFlurstücks-größe in haPachtfläche Gewässer in haGewässer-bezeichnung 
1Sitzenroda Flur 13 16/1 3,12781,0377Großer Paditzteich 
2(Gemeinde130,38300,1626Kleiner Paditzteich 
3Belgern-Schildau)929,79900,0209Kleiner Paditzteich 


Verpachtungszeitraum: 01.01.2021 – 31.12.2032 (12 Jahre)

 

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Ausschreibung:

Ausschreibung über das Fischereiausübungsrecht für Gewässer - Paditzteiche

 


 

Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Schulstraße“ Sitzenroda


Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 06.12.2017 den Beschluss zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Schulstraße" Sitzenroda gefasst.


Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung, findet in der Zeit


vom 01.07.2020 bis einschließlich 31.07.2020

 

in der Stadtverwaltung Belgern-Schildau

Rathaus Belgern, Bauamt,

Markt 3,

04874 Belgern-Schildau OT Belgern
während der Öffnungszeiten
Montag: geschlossen

Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr


Außenstelle Schildau, Bauamt
Marktstraße 1
04889 Belgern-Schildau OT Schildau

Montag: geschlossen

Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr

statt.


Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.


Während der Zeit der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Belgern-Schildau, Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern und in der Außenstelle Schildau, Bauamt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau vorzubringen.


Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13 a BauGB Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Stadtverwaltung Belgern-Schildau, Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern und in der Außenstelle Schildau, Bürgerbüro, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der üblichen Dienststunden informieren und sich zu der Planung äußern.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Belgern, den 24.06.2020

 

GriemSiegel
Bügermeister 

 

 

- Satzungsbeschluss

- Begründung zur Aufhebung

- Durchführungsvertrag

- Flurkarte

- Lageplan

- Fotodokumentation

 


 

Verpachtung der Elbfähre Belgern-Schildau ab 01.01.2021

 

Die Stadt Belgern-Schildau beabsichtigt die Neuverpachtung der Gierseilfähre Belgern zum 01.01.2021.

Die Fähre wurde im Jahr 1992 von der Bauwerft DBW GmbH Laubegast gebaut und regelmäßigen Landrevisionen unterzogen.

 

Bewerber/-innen, welche bereits als Fährmann/-frau ausgebildet sind bzw. an einer Ausbildung zum Fährmann/-frau interessiert wären, können die Vertrags- bzw. Ausbildungsbedingungen ab sofort abfordern bei der 

 

Stadtverwaltung Belgern-Schildau

Belgern

Markt 3

04874 Belgern-Schildau.

 

Aussagekräftige Bewerbungen mit Vorstellung eines Konzeptes zur Betreibung der Fähre sind bis zum 31.08.2020 bei der o. g. Stelle einzureichen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Frau Hauffe Tel.-Nr. 034224/44073 oder per E-Mail unter .

 


 

1. Änderung Bebauungsplan "Wohngebiet Nr. 1 Lausa"

 

 


 

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Bahnhof Belgern"

 

 


 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Belgern-Schildau

 

Gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146) wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt Belgern-Schildau für das Jahr 2020 zur Einsichtnahme vom 13.01.2020 - 21.01.2020

 

in der Kämmerei im Rathaus Belgern

OT Belgern, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau

und

in der Außenstelle Schildau

OT Schildau, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau

 

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

 

Einwendungsfrist:

Einwohner und Abgabepflichtige können gemäß § 76 Abs. 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) bis zum Ablauf des 7. Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (31.01.2020) Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäße Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.

 

Belgern-Schildau, 06.12.2019

 

Petzold

Bürgermeisterin                                Dienstsiegel

 


 

Bekanntmachung Beteiligungsbericht 2018

 

Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat mit Beschluss Nr.: BV2019/0062 am 04.12.2019 den Beteiligungsbericht der Stadt Belgern-Schildau für das Jahr 2018 beschlossen. Gemäß § 99 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 03. März 2014 liegt der Beteiligungsbericht 2018 öffentlich zur Einsichtnahme in der

 

Kämmerei der Stadtverwaltung Belgern-Schildau

OT Belgern, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau

und im

Bürgerbüro Schildau

OT Schildau, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau

 

während der üblichen Dienstzeiten aus. Wird eine Einsichtnahme außerhalb der Sprechzeiten, jedoch innerhalb der üblichen Dienstzeit gewünscht, wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

 

Belgern-Schildau, 04.12.2019

 

Petzold

Bürgermeisterin                                        Dienstsiegel

 

 


 

Bekanntmachung

 

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Bahnhof Belgern"

Durchführung eines beschleunigten Verfahrens, öffentliche Auslegung

Planfassung vom Dezember 2019

 

Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 04.12.2019 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Bahnhof Belgern" gefasst.

 

Abdruck der Bekanntmachung

 


 

Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

und der beschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB

 

Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13b BauGB) "Dahlener Straße II" in Belgern

 

Der Stadtrat Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.09.2019 die Billigung des geänderten Entwurfes zum Bebauungsplan der Innenentwicklung (§13b BauGB) "Dahlener Straße II" in Belgern in der Fassung vom 31.07.2019 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Abdruck der Ortsüblichen Bekanntmachung

 


 

Bekanntmachung der Genehmigung für den Bebauungsplan "Erweiterung Interpane Liebersee" der Stadt Belgern-Schildau als vorgezogener vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB)

 

Die Stadt Belgern-Schildau hat mit Beschluss Nr. 486-61/2019 vom 02.05.2018 den Bebauungsplan "Erweiterung Interpane Liebersee" für das Gebiet der Flurstücke 121/1, 124/5, 124/7 und 124/8 der Gemarkung Liebersee, Flur 7 als Satzung beschlossen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde mit Schreiben vom 14.06.2019 unter dem Aktenzeichen 2015-06003 genehmigt.

 

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan "Erweiterung Interpane Liebersee" in Kraft.

 

Abdruck der Bekanntmachung der Genehmigung für den Bebauungsplan

 


 

Bekanntmachung der Genehmigung für den Bebauungsplan "Wohngebiet Nr. 1 Gemeinde Lausa" vorzeitigen Bebauungsplan

 

Die Gemeinde Lausa hat mit Beschluss Nr. 181/94 vom 26.05.1994 den Bebauungsplan "Wohngebiet Nr. 1 Gemeinde Lausa" für das Gebiet der Flurstücke 24, 25 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 30/1 der Gemarkung Lausa Flur 2 als Satzung beschlossen.

 

Der vorzeitige Bebauungsplan wurde mit Schreiben vom 28.07.1994 unter dem Aktenzeichen 51-2511.2 durch das Regierungspräsidium Leipzig gem. § 11, § 246a Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BauGB, jeweils in der durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I, S. 466) geänderten und ab 01.05.1993 geltenden Fassung mit Maßgabe und Auflagen genehmigt.

 

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan "Wohngebiet 1 Gemeinde Lausa" rückwirkend zum 01.09.1994 in Kraft.

 

Abdruck der Bekanntmachung der Genehmigung für den Bebauungsplan

 


 

Veröffentlichung aus dem Amtsblatt der Stadt Belgern-Schildau, Ausgabe 2019/08:

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 der Stadt Belgern-Schildau

[Haushaltssatzung 2019]

 

 


 

 

Ortsübliche Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13b BauGB) "Dahlener Straße II" in Belgern

 

Der Stadtrat Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung (§ 13b BauGB) "Dahlener Straße II" in Belgern im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

 

Abdruck der ortsüblichen Bekanntmachung

 

 


 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wartungshalle Belgern, Tauraer Straße"

 

Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 07.06.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von

§ 12 BauGB beschlossen, für das Gebiet Tauraer Straße 6 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Planauflage durchzuführen.

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan vom 16.03.2017 maßgebend.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wartungshalle für Nutzfahrzeuge einschließlich Abstellplatz auf Freiflächen des Grundstücks Belgern, Tauraer Straße 6 geschaffen werden.

 

- Abdruck der Öffentlichen Bekanntmachung

Beschreibung des Vorhabens

Vorhabenbezogener Bebauungsplan - 1. Manuskript

- Auszug aus der Flurkarte

 

 


 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016 der Stadt Belgern-Schildau

 

Bekanntmachung Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Belgern-Schildau

 

Bekanntmachung Beteiligungsbericht 2014