Aktuelle Informationen

 

 

Ab dem 3. Februar 2023 gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr.

 

Diese Regeln gelten bundesweit ab 01. März 2023:

  • Für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind von der Maskenpflicht befreit.

 

 


 

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