Aktuelle Informationen
Ab dem 3. Februar 2023 gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr.
Diese Regeln gelten bundesweit ab 01. März 2023:
- Für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
- Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind von der Maskenpflicht befreit.
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