Informationen für Unternehmen
Neu ab 28. Januar 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 26. Januar 2021
(gültig vom 28.01.2021 bis 14.02.2021)
Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung
Anlagen 1 und 2 zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Januar 2021
Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung
Anlage 3 zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Januar 2021
Hier finden Sie die
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Allgemeinverfügung - Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 08.01.2021 (gültig vom 11.01.2021 bis 07.02.2021) |
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Allgemeinverfügung des Landkreises Nordsachsen zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen |
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Information - Jobcenter Nordsachsen (Stand: 31.03.2020)
Durch das Sozialschutzpaket wurde auch der Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung beschlossen. Gerade Soloselbständige und Kleinstunternehmen können auch einen Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) haben. Dies ist nicht immer bekannt, kann jedoch in der aktuellen Lage helfen und unterstützen.
Nähere Informationen finden Sie hier: Neuregelungen Grundsicherung
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Im nachstehenden Link finden Sie Informationen, Antragsunterlagen und Hinweise zur Grundsicherung. (Stand: 05.05.2020)
Im nachstehenden Link finden Sie Informationen zu viel gestellten Fragen im Wirtschaftsleben, u.a. zum Maßnahmepaket der Bundesregierung und Informationen zum Kurzarbeitergeld.
- https://www.wfg-nordsachsen.de/aktuelles-a-1928.html
- https://www.coronavirus.sachsen.de/unternehmen-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-4136.html
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Hotlines des Bundeswirtschaftsministeriums Telefon: 030 186 151 515 (Montag bis Freitag 09:00 - 17:00 Uhr) allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus
Im nachstehenden Link finden Beherberger weitere Informationen des Deutschen Tourismusverbandes: