Wahlen 2025
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Der klassische Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Der Antrag dafür befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Diesen bitte vollständig ausfüllen und nicht vergessen zu unterschreiben. Ohne Unterschrift ist keine Bearbeitung des Antrages möglich!Der Antrag kann per Post in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Belgern-Schildau gesendet oder direkt vor Ort abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann postalisch zugesandt.
Online-Antrag
Die Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen ist ab dem 05. Februar 2025 auch online unter folgendem Link möglich: https://inforegister.infokom-gt.de/IWS/start.do
Bitte füllen Sie alle notwendigen Angaben korrekt aus. Für die Online-Beantragung wird die Nummer des Wahlbezirkes und die Nummer im Wählerverzeichnis benötigt. Beide Angaben stehen auf der amtlichen Wahlbenachrichtigung.
Nach Bearbeitung des Antrages erfolgt schnellstmöglich der Versand der Briefwahlunterlagen.
Wählen im Briefwahlbüro
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, ab 05. Februar 2025 im Wahlbüro der Stadt Belgern-Schildau seine Stimme abzugeben. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass der Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen gestellt werden muss. Wahlbenachrichtigung sowie Personalausweis oder Reisepass sind mitzubringen.
Montag | geschlossen | |
Dienstag | 9:00 bis 12:00 Uhr | 13:00 bis 15:00 Uhr |
Mittwoch | 9:00 bis 12:00 Uhr | |
Donnerstag | 9:00 bis 12:00 Uhr | 13:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag | 9:00 bis 12:00 Uhr |
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Freitag, 21. Februar 2025 | 9:00 bis 12:00 Uhr | 13:00 bis 15:00 Uhr |