Ortsübliche Bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB –
Vorhabenbezogener Bebauungsplan VE 02 „Solargebiet nordwestlich von Belgern“
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VE 02 „Solargebiet nordwestlich von Belgern“ gefasst.
Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VE 02, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Stand vom Juli 2024, wird dazu in der Zeit vom
09.09.2024 bis einschließlich 09.10.2024
im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
und im Rathaus Schildau, Bürgeramt. Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich sind die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau einsehbar unter
https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html
sowie unter dem zentralen Landesportal
https://buergerbeteiligung.sachsen.de
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern vorgebracht werden.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 70 ha, um Strom durch die Nutzung der Sonnenenergie zu erzeugen.
Dokumente:
Planzeichnung und textliche Festsetzungen
Anlage Faunistisches Gutachten zur Erfassung von Brutvögeln
Begründung / Erläuterungen zur Umweltplanung
Belgern-Schildau, 28.08.2024
Gläser
Bürgermeister
Öffentliche Bekannmachung
Erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs
„Solarpark Schildau“
mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 03.07.2024 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Schildau“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 13.06.2024 mit den Anlagen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 23 ha. Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.
Die Planfläche befindet sich nördlich der Stadt Schildau und unmittelbar südlich der Gemarkung Blankenau. Betroffen sind die Flurstücke 105/1, 107, 109/1, 110/1, 111/1, 112/1, 113/1, 130/4, 130/5, 131/1, 131/3, 132/2, 133/1, 133/2, 133/3, 134 der Flur 6 in der Gemarkung Schildau.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Siehe Übersichtsplan im Bild anbei [Quelle: Topographische Karte Auszug TK 50 (ohne Maßstab)].
Der Entwurf in der Fassung vom 13.06.2024 berücksichtigt die notwendigen Änderungen der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Entwurfes vom 17.10.2023 in der Zeit vom 07.02. bis zum 08.03.2024 und die Stellungnahmen der gleichzeitig angehörten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Gemeinderäte haben die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und in der Sitzung am 03.07.2024 den Abwägungsbeschluss gefasst (BV2024/091).
Als wesentliche Änderung wurde das Sondergebiet auf der Westseite entlang des Heidelbachs verkleinert. Aufgrund der Lage der Abwasserdruckleitung, welche erst nach dem vorangegangenen Entwurf durch den Abwasserzweckverband ermittelt wurde, musste ein Abstand zwischen Abwasserdruckleitung und Zaun von 10 m eingehalten werden. Das bedeutete eine Verschiebung (Verkleinerung) des Sondergebietes in Richtung Osten um ca. 5 bis 7 m.
Des Weiteren entfällt das Flurstück 108/1. Der Vorhabenträger kann darauf nicht rechtlich zugreifen.
Die Änderungen wurden in der Planzeichnung und Begründung farblich markiert.
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Schildau", bestehend aus der Begründung, der Planzeichnung, dem Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschießungsplan, dem Grünordnungsplan mit Stand vom 13.06.2024, dem Artenschutzfachbeitrag vom Dezember 2022, der Analyse der Reflexionen vom 22.08.2022, der Baugrunduntersuchung vom 08.09.2022 und dem Zielabweichungsverfahren vom 19.09.2023 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Entwurf vom 17.10.2023 liegt in der Zeit
vom 07.08. bis 12.09.2024
im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
erneut öffentlich aus.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, Gutachten und der Stellungnahmen, abgegeben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar und werden Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
Information/ Stellungnahme | Umweltbezogene Themen/ Kernpunkte der Bearbeitung |
ausgelegte Unterlagen | |
NABU-AG Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. (12/2022): Erfassungen und Artenschutzfachbeitrag zur geplanten Photovoltaikanlage Schildau NABU_Anl4-2022-12-23 Abschlussbericht Anl4-Anl_1_Avifauna_Blankenau_2022 Anl4-Anl_2_Amphibien_Blankenau_2022 | Umweltbelang Tiere: Erfassungen zu Brutvögeln, Fledermäusen sowie Lebensraum- und Strukturprüfung Amphibien und Reptilien. Ermittlung prüfrelevanter Arten und Betroffenheitsabschätzung. |
Lücking & Härtel GmbH (24.04.2023): Anlage zum Antrag auf Zielabweichung gem. § 6 Abs. 2 ROG | Umweltbelang Boden: Standort ist Vorranggebiet Landwirtschaft – Ermittlung und Abwägung zur Abweichung der Zielstellungen der Regionalplanung Leipzig-Westsachsen. |
Lücking & Härtel GmbH (13.06.2024): Grünordnungsplan | Umweltbelang Tiere und Pflanzen/Biotoptypen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft: naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung. |
Lücking & Härtel GmbH (13.06.2024): Umweltbericht | Darlegung der auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes: Umweltbelang Tiere und Pflanzen (Biodiversität): Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sowie betriebsbedingte Auswirkungen in Bezug auf Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung. Umweltbelang Fläche und Boden: Anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme für Bodenversiegelung und damit verbundene Eingriffe sowie deren Ausgleich. Anlagensicherheit hinsichtlich der Verwendung wassergefährdender Stoffe. Umweltbelang Wasser: Oberflächenentwässerung. Betriebsbedingte Abwasserbewirtschaftung. Umweltbelang Luft und Klima: Anlagebedingte Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse. Umweltbelang Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftserleben/ Einbindung in die freie Landschaft. Umweltbelang Mensch: Betriebsbedingte Beeinträchtigung durch Blendwirkung infolge Sonneneinstrahlung. Umweltbelang Kultur- und sonstige Sachgüter: Umgang mit baubedingten Bodenfunden. Wechselwirkungen: Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange. |
abgegebene umweltrelevante Stellungnahmen | |
Sächsisches Oberbergamt vom 29.01.2024 | Fläche ohne Beeinträchtigungen durch Altbergbau. |
Landesdirektion Sachsen vom 06.03.2024 | Einvernehmen. |
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 23.02.2024 | Keine Einwände. |
Landesamt für Archäologie vom 10.01.2024 | Keine Einwände. |
Landesamt für Denkmalpflege vom 27.02.2024 | Keine Einwände. |
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 08.03.2024 | Keine Bedenken. |
Landratsamt Nordsachsen vom 05.02.2024 |
|
SG Naturschutz | Keine Beeinträchtigungen FFH-Gebiet „Teiche um Neumühle“. Keine Beeinträchtigungen LSG „Dahlener Heide“ aufgrund Eingrünung. Forderung CEF-Maßnahmen für Feldlerche. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung plausibel. Hinweise zur Entwicklung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen. |
SG Abfall/Bodenschutz | Forderung Ergänzung Unterlagen (GOP) bzgl. Bodenverhältnissen und Betroffenheit Boden. Forderung Bodenkundliche Baubegleitung. |
SG Immissionsschutz | Keine Einwände. |
SG Wasserrecht | Hinweise zur Pflanzung und Entwicklung der Maßnahem A3 am Heidelbach. |
Keine Einwände. | |
SG Denkmalschutz | Einvernehmen. |
Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 23.03.2024 | Keine Einwände. |
Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich an oder mündlich oder zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durch die Stadt bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden sollen.
Belgern-Schildau, 31.7.2024
I. Gläser
Bürgermeister
Öffentliche Bekannmachung
Erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs
„Solarpark Schildau“
mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 03.07.2024 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Schildau“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 13.06.2024 mit den Anlagen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 23 ha. Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.
Die Planfläche befindet sich nördlich der Stadt Schildau und unmittelbar südlich der Gemarkung Blankenau. Betroffen sind die Flurstücke 105/1, 107, 109/1, 110/1, 111/1, 112/1, 113/1, 130/4, 130/5, 131/1, 131/3, 132/2, 133/1, 133/2, 133/3, 134 der Flur 6 in der Gemarkung Schildau.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Siehe Übersichtsplan im Bild anbei [Quelle: Topographische Karte Auszug TK 50 (ohne Maßstab)].
Der Entwurf in der Fassung vom 13.06.2024 berücksichtigt die notwendigen Änderungen der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Entwurfes vom 17.10.2023 in der Zeit vom 07.02. bis zum 08.03.2024 und die Stellungnahmen der gleichzeitig angehörten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Gemeinderäte haben die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und in der Sitzung am 03.07.2024 den Abwägungsbeschluss gefasst (BV2024/091).
Als wesentliche Änderung wurde das Sondergebiet auf der Westseite entlang des Heidelbachs verkleinert. Aufgrund der Lage der Abwasserdruckleitung, welche erst nach dem vorangegangenen Entwurf durch den Abwasserzweckverband ermittelt wurde, musste ein Abstand zwischen Abwasserdruckleitung und Zaun von 10 m eingehalten werden. Das bedeutete eine Verschiebung (Verkleinerung) des Sondergebietes in Richtung Osten um ca. 5 bis 7 m.
Des Weiteren entfällt das Flurstück 108/1. Der Vorhabenträger kann darauf nicht rechtlich zugreifen.
Die Änderungen wurden in der Planzeichnung und Begründung farblich markiert.
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Schildau", bestehend aus der Begründung, der Planzeichnung, dem Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschießungsplan, dem Grünordnungsplan mit Stand vom 13.06.2024, dem Artenschutzfachbeitrag vom Dezember 2022, der Analyse der Reflexionen vom 22.08.2022, der Baugrunduntersuchung vom 08.09.2022 und dem Zielabweichungsverfahren vom 19.09.2023 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Entwurf vom 17.10.2023 wird in der Zeit
vom 07.08. bis 12.09.2024
im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
erneut öffentlich ausgelegt.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, Gutachten und der Stellungnahmen, abgegeben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar und werden Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
Information/ Stellungnahme | Umweltbezogene Themen/ Kernpunkte der Bearbeitung |
ausgelegte Unterlagen | |
NABU-AG Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. (12/2022): Erfassungen und Artenschutzfachbeitrag zur geplanten Photovoltaikanlage Schildau | Umweltbelang Tiere: Erfassungen zu Brutvögeln, Fledermäusen sowie Lebensraum- und Strukturprüfung Amphibien und Reptilien. Ermittlung prüfrelevanter Arten und Betroffenheitsabschätzung. |
Lücking & Härtel GmbH (24.04.2023): Anlage zum Antrag auf Zielabweichung gem. § 6 Abs. 2 ROG | Umweltbelang Boden: Standort ist Vorranggebiet Landwirtschaft – Ermittlung und Abwägung zur Abweichung der Zielstellungen der Regionalplanung Leipzig-Westsachsen. |
Lücking & Härtel GmbH (13.06.2024): Grünordnungsplan | Umweltbelang Tiere und Pflanzen/Biotoptypen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft: naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung. |
Lücking & Härtel GmbH (13.06.2024): Umweltbericht | Darlegung der auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes: Umweltbelang Tiere und Pflanzen (Biodiversität): Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sowie betriebsbedingte Auswirkungen in Bezug auf Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung. Umweltbelang Fläche und Boden: Anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme für Bodenversiegelung und damit verbundene Eingriffe sowie deren Ausgleich. Anlagensicherheit hinsichtlich der Verwendung wassergefährdender Stoffe. Umweltbelang Wasser: Oberflächenentwässerung. Betriebsbedingte Abwasserbewirtschaftung. Umweltbelang Luft und Klima: Anlagebedingte Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse. Umweltbelang Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftserleben/ Einbindung in die freie Landschaft. Umweltbelang Mensch: Betriebsbedingte Beeinträchtigung durch Blendwirkung infolge Sonneneinstrahlung. Umweltbelang Kultur- und sonstige Sachgüter: Umgang mit baubedingten Bodenfunden. Wechselwirkungen: Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange. |
abgegebene umweltrelevante Stellungnahmen | |
Sächsisches Oberbergamt vom 29.01.2024 | Fläche ohne Beeinträchtigungen durch Altbergbau. |
Landesdirektion Sachsen vom 06.03.2024 | Einvernehmen. |
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 23.02.2024 | Keine Einwände. |
Landesamt für Archäologie vom 10.01.2024 | Keine Einwände. |
Landesamt für Denkmalpflege vom 27.02.2024 | Keine Einwände. |
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 08.03.2024 | Keine Bedenken. |
Landratsamt Nordsachsen vom 05.02.2024 |
|
SG Naturschutz | Keine Beeinträchtigungen FFH-Gebiet „Teiche um Neumühle“. Keine Beeinträchtigungen LSG „Dahlener Heide“ aufgrund Eingrünung. Forderung CEF-Maßnahmen für Feldlerche. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung plausibel. Hinweise zur Entwicklung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen. |
SG Abfall/Bodenschutz | Forderung Ergänzung Unterlagen (GOP) bzgl. Bodenverhältnissen und Betroffenheit Boden. Forderung Bodenkundliche Baubegleitung. |
SG Immissionsschutz | Keine Einwände. |
SG Wasserrecht | Hinweise zur Pflanzung und Entwicklung der Maßnahem A3 am Heidelbach. |
Keine Einwände. | |
SG Denkmalschutz | Einvernehmen. |
Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 23.03.2024 | Keine Einwände. |
Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich an oder mündlich oder zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durch die Stadt bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden sollen.
Belgern-Schildau, 31.7.2024
I. Gläser
Bürgermeister
Die Stadt Belgern-Schildau macht Folgendes bekannt:
Ortsübliche Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses gem. §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Ergänzungssatzung „Dorfallee West“, Gemarkung Taura; Flur 2
Der Stadtrat Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.06.2024 die Aufstellung der Ergänzungssatzung, Gemarkung Taura, Flur 2 beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Ziel der Planung ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für:
die Errichtung von Wohnbebauung in der Ortschaft Taura.
Die Nachverdichtung unter Ausnutzung der vorhanden Infrastruktureinrichtungen
Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung
zu schaffen.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage ist dem nachfolgend abgebildeten Übersichtsplan zu entnehmen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in der Ergänzungssatzung.
Belgern, den 26.06.2024
Gläser
Bürgermeister
Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs
„Solarpark Schildau“
mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 06.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Schildau“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 23 ha. Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.
Die Planfläche befindet sich nördlich der Stadt Schildau und unmittelbar südlich der Gemarkung Blankenau. Betroffen sind die Flurstücke 105/1, 107, 108/1, 109/1, 110/1, 111/1, 112/1, 113/1, 130/4, 130/5, 131/1, 131/3, 132/2, 133/1, 133/2, 133/3, 134 der Flur 6 in der Gemarkung Schildau.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Siehe Übersichtsplan im Bild anbei [Quelle: Geoportal Landkreis Nordsachsen (ohne Maßstab)].
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Schildau", bestehend aus der Begründung, der Planzeichnung, dem Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschießungsplan, dem Grünordnungsplan mit Stand vom 17.10.2023, dem Artenschutzfachbeitrag vom Dezember 2022, der Analyse der Reflexionen vom 22.08.2022, der Baugrunduntersuchung vom 08.09.2022 und dem Zielabweichungsverfahren vom 19.09.2023 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 17.08.2022 liegt
vom 07.02. bis 08.03.2024
im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
öffentlich aus.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, Gutachten und der Stellungnahmen, abgegeben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar und werden Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
Information/ Stellungnahme | Umweltbezogene Themen/ Kernpunkte der Bearbeitung |
ausgelegte Unterlagen | |
NABU-AG Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. (12/2022): Erfassungen und Artenschutzfachbeitrag zur geplanten Photovoltaikanlage Schildau | Umweltbelang Tiere: Erfassungen zu Brutvögeln, Fledermäusen sowie Lebensraum- und Strukturprüfung Amphibien und Reptilien. Ermittlung prüfrelevanter Arten und Betroffenheitsabschätzung. |
Lücking & Härtel GmbH (24.04.2023): Anlage zum Antrag auf Zielabweichung gem. § 6 Abs. 2 ROG | Umweltbelang Boden: Standort ist Vorranggebiet Landwirtschaft – Ermittlung und Abwägung zur Abweichung der Zielstellungen der Regionalplanung Leipzig-Westsachsen. |
Lücking & Härtel GmbH (17.10.2023): Grünordnungsplan | Umweltbelang Tiere und Pflanzen/Biotoptypen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft: naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung. |
Lücking & Härtel GmbH (17.10.2023): Umweltbericht | Darlegung der auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes: Umweltbelang Tiere und Pflanzen (Biodiversität): Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sowie betriebsbedingte Auswirkungen in Bezug auf Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung. Umweltbelang Fläche und Boden: Anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme für Bodenversiegelung und damit verbundene Eingriffe sowie deren Ausgleich. Anlagensicherheit hinsichtlich der Verwendung wassergefährdender Stoffe. Umweltbelang Wasser: Oberflächenentwässerung. Betriebsbedingte Abwasserbewirtschaftung. Umweltbelang Luft und Klima: Anlagebedingte Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse. Umweltbelang Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftserleben/ Einbindung in die freie Landschaft. Umweltbelang Mensch: Betriebsbedingte Beeinträchtigung durch Blendwirkung infolge Sonneneinstrahlung. Umweltbelang Kultur- und sonstige Sachgüter: Umgang mit baubedingten Bodenfunden. Wechselwirkungen: Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange. |
Anlage Amphibien und Artenschutz Anlage Brutvoglkartierung und Artenschutzbeitrag Anlage Fledermäuse zum Artenschutzbeitrag Anlage Reptilien zum Artenschutzbeitrag | |
abgegebene umweltrelevante Stellungnahmen | |
Fläche ohne Beeinträchtigungen durch Altbergbau. | |
Böden besonderer Funktionalität stehen an. | |
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 22.09.2022 | Vorranggebiet Landwirtschaft – Freiraumsichernde Funktion der Landwirtschaft und Offenhaltung klimatisch wertvoller Bereiche. |
Keine Einwände. | |
Keine Einwände. | |
Hinweise zu Untersuchungen von Arten, Bauausführung und Pflege der Flächen. | |
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.10.2022 | Keine Bedenken. |
Keine Einwände. | |
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SG Naturschutz | Keine Beeinträchtigungen FFH-Gebiet „Teiche um Neumühle“. Forderung Untersuchung Auswirkung auf LSG „Dahlener Heide“. Forderung Untersuchung artenschutzrechtliche Betroffenheiten. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung plausibel. Hinweise zur Entwicklung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen. |
SG Abfall/Bodenschutz | Forderung Ergänzung Unterlagen (GOP) bzgl. Betroffenheit Boden. |
SG Immissionsschutz | Forderung Blendgutachten. |
SG Wasserrecht | Kompensation A3 widerspricht den Zielen der WRRL. Änderung erforderlich. |
SG Planungsrecht/Koordinierung | Forderung Erstellung Umweltbericht. |
SG Denkmalschutz | Einvernehmen. |
Keine Einwände. |
Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Belgern-Schildau, 06.02.2024
I. Gläser
Bürgermeister
Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs
„Solarpark Schildau“
mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 06.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Schildau“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 23 ha. Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.
Die Planfläche befindet sich nördlich der Stadt Schildau und unmittelbar südlich der Gemarkung Blankenau. Betroffen sind die Flurstücke 105/1, 107, 108/1, 109/1, 110/1, 111/1, 112/1, 113/1, 130/4, 130/5, 131/1, 131/3, 132/2, 133/1, 133/2, 133/3, 134 der Flur 6 in der Gemarkung Schildau.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Siehe Übersichtsplan im Bild anbei [Quelle: Geoportal Landkreis Nordsachsen (ohne Maßstab)].
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Schildau", bestehend aus der Begründung, der Planzeichnung, dem Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschießungsplan, dem Grünordnungsplan mit Stand vom 17.10.2023, dem Artenschutzfachbeitrag vom Dezember 2022, der Analyse der Reflexionen vom 22.08.2022, der Baugrunduntersuchung vom 08.09.2022 und dem Zielabweichungsverfahren vom 19.09.2023 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 17.08.2022 wird in der Zeit
vom 07.02. bis 08.03.2024
im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
Und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, Gutachten und der Stellungnahmen, abgegeben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar und werden Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
Information/ Stellungnahme | Umweltbezogene Themen/ Kernpunkte der Bearbeitung |
ausgelegte Unterlagen | |
NABU-AG Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. (12/2022): Erfassungen und Artenschutzfachbeitrag zur geplanten Photovoltaikanlage Schildau | Umweltbelang Tiere: Erfassungen zu Brutvögeln, Fledermäusen sowie Lebensraum- und Strukturprüfung Amphibien und Reptilien. Ermittlung prüfrelevanter Arten und Betroffenheitsabschätzung. |
Lücking & Härtel GmbH (24.04.2023): Anlage zum Antrag auf Zielabweichung gem. § 6 Abs. 2 ROG | Umweltbelang Boden: Standort ist Vorranggebiet Landwirtschaft – Ermittlung und Abwägung zur Abweichung der Zielstellungen der Regionalplanung Leipzig-Westsachsen. |
Lücking & Härtel GmbH (17.10.2023): Grünordnungsplan | Umweltbelang Tiere und Pflanzen/Biotoptypen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft: naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung. |
Lücking & Härtel GmbH (17.10.2023): Umweltbericht | Darlegung der auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes: Umweltbelang Tiere und Pflanzen (Biodiversität): Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sowie betriebsbedingte Auswirkungen in Bezug auf Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung. Umweltbelang Fläche und Boden: Anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme für Bodenversiegelung und damit verbundene Eingriffe sowie deren Ausgleich. Anlagensicherheit hinsichtlich der Verwendung wassergefährdender Stoffe. Umweltbelang Wasser: Oberflächenentwässerung. Betriebsbedingte Abwasserbewirtschaftung. Umweltbelang Luft und Klima: Anlagebedingte Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse. Umweltbelang Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftserleben/ Einbindung in die freie Landschaft. Umweltbelang Mensch: Betriebsbedingte Beeinträchtigung durch Blendwirkung infolge Sonneneinstrahlung. Umweltbelang Kultur- und sonstige Sachgüter: Umgang mit baubedingten Bodenfunden. Wechselwirkungen: Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange. |
abgegebene umweltrelevante Stellungnahmen | |
Sächsisches Oberbergamt vom 12.09.2022 | Fläche ohne Beeinträchtigungen durch Altbergbau. |
Landesdirektion Sachsen vom 13.09.2022 | Böden besonderer Funktionalität stehen an. |
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 22.09.2022 | Vorranggebiet Landwirtschaft – Freiraumsichernde Funktion der Landwirtschaft und Offenhaltung klimatisch wertvoller Bereiche. |
Landesamt für Archäologie vom 23.09.2022 | Keine Einwände. |
Landesamt für Denkmalpflege vom 26.09.2022 | Keine Einwände. |
BUND-Landesverband Sachsen e.V. vom 26.09.2022 | Hinweise zu Untersuchungen von Arten, Bauausführung und Pflege der Flächen. |
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.10.2022 | Keine Bedenken. |
NABU-Landesverband Sachsen e.V. vom 05.10.2022 | Keine Einwände. |
Landratsamt Nordsachsen vom 05.10.2022 |
|
SG Naturschutz | Keine Beeinträchtigungen FFH-Gebiet „Teiche um Neumühle“. Forderung Untersuchung Auswirkung auf LSG „Dahlener Heide“. Forderung Untersuchung artenschutzrechtliche Betroffenheiten. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung plausibel. Hinweise zur Entwicklung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen. |
SG Abfall/Bodenschutz | Forderung Ergänzung Unterlagen (GOP) bzgl. Betroffenheit Boden. |
SG Immissionsschutz | Forderung Blendgutachten. |
SG Wasserrecht | Kompensation A3 widerspricht den Zielen der WRRL. Änderung erforderlich. |
SG Planungsrecht/Koordinierung | Forderung Erstellung Umweltbericht. |
SG Denkmalschutz | Einvernehmen. |
Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 07.10.2022 | Keine Einwände. |
Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Belgern-Schildau, 31.01.2024
I. Gläser
Bürgermeister
Veröffentlichung der Unterlagen zum unten genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VE04 der
Stadt Belgern-Schildau
„Solarkraftwerk Belgern“ vom 5.10.23 bis 6.11.2023
Begründung Bebauungsplan Solarkraftwerk Belgern
Planteil A Solarkraftwerk Belgern
Planteil C Solarkraftwerk Belgern
Außerdem sind die Unterlagen wie gewohnt ebenfalls unter buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite einsehbar.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau
„Solarkraftwerk Belgern“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.09.2023 aufgrund von § 12 BauGB beschlossen, für das Plangebiet südlich des Zentrums der Stadt Belgern, am Nordwestrand des Gewerbegebietes an der Mühlberger Straße (B 182) innerhalb des Flurstückes 176/5 der Gemarkung Belgern Flur 9 Gemarkung Belgern einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Planauflage durchzuführen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie seine räumliche Lage ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planungsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau „Solarkraftwerk Belgern“, bestehend aus Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Begründung jeweils mit Stand 23.08.2023 in der Zeit vom
05.10.2023 bis 06.11.2023
im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:
Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten:
Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich sind die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau einsehbar unter www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html sowie unter dem zentralen Landesportal buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 3,4 ha, um Strom durch die Nutzung der Sonnenenergie zu erzeugen. Darüber hinaus sollen mit der gewonnenen Energie zwei Ladestationen für mit Batteriestrom angetriebene Lkw und acht Ladestationen für mit Batteriestrom angetriebene Pkw eingerichtet und zur Nutzung angeboten werden.
Belgern-Schildau, den 27.09.2023
I. Gläser
Bürgermeister
Ausschreibung nach VOB/A - Sanierung Oschatzer Tor in Belgern
Die Stadt Belgern-Schildau informiert an dieser Stelle über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb nach § 3a Abs. 2 Nr. 1. Diese Veröffentlichung dient der Einhaltung der Grundsätze der Transparenz. Der voraussichtliche Auftragswert der zu vergebenden Leistungen liegt unter 25.000 € ohne Umsatzsteuer. Das betrifft folgende Maßnahme:
Sanierung Oschatzer Tor in Belgern
Los 01 – Gerüstbauarbeiten
Los 03 – Maurer- und Putzarbeiten
Los 10 – Sandsteinarbeiten
Los 09 – Malerarbeiten
Los 11 – Fußbodenarbeiten
Los 12 – Tischlerarbeiten
Beschreibung des Vorhabens
Das Oschatzer Tor, ein wichtiges Denkmal der Stadt, weist seit einigen Jahren einen Reparaturrückstau auf. Deshalb sind Sanierungsarbeiten geplant. Vorgesehen ist, den Außenputz teilweise zu erneuern und Malerarbeiten an der Außenfassade auszuführen. Weiterhin sind Gerüstbauarbeiten erforderlich. Im Inneren des Gebäudes soll der Betonfußboden durch einen Ziegelfußboden ersetzt werden und in diesem Zusammenhang die Treppe ausgebaut und wieder eingebaut werden. Es sind einige Sandsteingewände auszutauschen und restauratorische Arbeiten an den Schlusssteinen und Maurermarken erforderlich.
Alle Maßnahmen sind mit der Unteren Denkmalbehörde beim Landratsamt Nordsachsen abzustimmen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau
"Solarpark Schildau"
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB können die Planungsunterlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau „Solarpark Schildau", bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Grünordnungsplan jeweils mit Stand 17.08.2022 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 27.07.2022, eingesehen werden.
- Vorhaben- und Erschließungsplan
Ortsübliche Bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau
"Solarpark Schildau"
Der Stadtrat Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.04.2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Belgern-Schildau "Solarpark Schildau" beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planungsunterlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau „Solarpark Schildau", bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Grünordnungsplan jeweils mit Stand 17.08.2022 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 27.07.2022 in der Zeit
vom 07.09. bis 07.10.2022
im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr
und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter
https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html
sowie unter dem zentralen Landesportal
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 22 ha.
Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.
Die Planfläche befindet sich nördlich der Stadt Schildau und unmittelbar südlich der Gemarkung Blankenau. Betroffen sind die Flurstücke 105/1, 107, 108/1, 109/1, 110/1, 111/1, 112/1, 113/1 (Teilfläche Weg), 130/4, 130/5, 131/1, 131/3, 132/2, 133/1, 133/2, 133/3, 134 der Flur 6 in der Gemarkung Schildau.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage ist den nachfolgenden Übersichtsplänen zu entnehmen.
Für Rückfragen steht das beauftragte Büro IBS GmbH, Pehritzsch, Mühlweg 12, 04838 Jesewitz, Telefon (034241) 52 68 13, Fax (034241) 52 68 14, E-Mail zur Verfügung.
Belgern, den 31.08.2022
gez.
Gläser Siegel
Bürgermeister
Verpachtung der Elbfähre Belgern-Schildau ab 01.01.2021
Die Stadt Belgern-Schildau beabsichtigt die Neuverpachtung der Gierseilfähre Belgern zum 01.01.2021.
Die Fähre wurde im Jahr 1992 von der Bauwerft DBW GmbH Laubegast gebaut und regelmäßigen Landrevisionen unterzogen.
Bewerber/-innen, welche bereits als Fährmann/-frau ausgebildet sind bzw. an einer Ausbildung zum Fährmann/-frau interessiert wären, können die Vertrags- bzw. Ausbildungsbedingungen ab sofort abfordern bei der
Stadtverwaltung Belgern-Schildau
Belgern
Markt 3
04874 Belgern-Schildau.
Aussagekräftige Bewerbungen mit Vorstellung eines Konzeptes zur Betreibung der Fähre sind bis zum 31.10.2020 bei der o. g. Stelle einzureichen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Frau Hauffe Tel.-Nr. 034224/44073 oder per E-Mail unter .
Ausschreibung über das Fischereiausübungsrecht für Gewässer - Paditzteiche
Öffentliche Bekannmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sachsenforst, bietet für nachfol-
gende Gewässer das Fischereiausübungsrecht zur Pacht an:
Lfd. | Gemarkung | Flurstück | Flurstücks-größe in ha | Pachtfläche Gewässer in ha | Gewässer-bezeichnung |
1 | Sitzenroda Flur 13 | 16/1 | 3,1278 | 1,0377 | Großer Paditzteich |
2 | (Gemeinde | 13 | 0,3830 | 0,1626 | Kleiner Paditzteich |
3 | Belgern-Schildau) | 9 | 29,7990 | 0,0209 | Kleiner Paditzteich |
Verpachtungszeitraum: 01.01.2021 – 31.12.2032 (12 Jahre)
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Ausschreibung:
Ausschreibung über das Fischereiausübungsrecht für Gewässer - Paditzteiche
Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Schulstraße“ Sitzenroda
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 06.12.2017 den Beschluss zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Schulstraße" Sitzenroda gefasst.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung, findet in der Zeit
vom 01.07.2020 bis einschließlich 31.07.2020
in der Stadtverwaltung Belgern-Schildau
Rathaus Belgern, Bauamt,
Markt 3,
04874 Belgern-Schildau OT Belgern
während der Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr
Außenstelle Schildau, Bauamt
Marktstraße 1
04889 Belgern-Schildau OT Schildau
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr
statt.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Während der Zeit der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Belgern-Schildau, Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern und in der Außenstelle Schildau, Bauamt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau vorzubringen.
Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13 a BauGB Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Stadtverwaltung Belgern-Schildau, Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern und in der Außenstelle Schildau, Bürgerbüro, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der üblichen Dienststunden informieren und sich zu der Planung äußern.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Belgern, den 24.06.2020
Griem | Siegel |
Bügermeister |
- Lageplan
Verpachtung der Elbfähre Belgern-Schildau ab 01.01.2021
Die Stadt Belgern-Schildau beabsichtigt die Neuverpachtung der Gierseilfähre Belgern zum 01.01.2021.
Die Fähre wurde im Jahr 1992 von der Bauwerft DBW GmbH Laubegast gebaut und regelmäßigen Landrevisionen unterzogen.
Bewerber/-innen, welche bereits als Fährmann/-frau ausgebildet sind bzw. an einer Ausbildung zum Fährmann/-frau interessiert wären, können die Vertrags- bzw. Ausbildungsbedingungen ab sofort abfordern bei der
Stadtverwaltung Belgern-Schildau
Belgern
Markt 3
04874 Belgern-Schildau.
Aussagekräftige Bewerbungen mit Vorstellung eines Konzeptes zur Betreibung der Fähre sind bis zum 31.08.2020 bei der o. g. Stelle einzureichen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Frau Hauffe Tel.-Nr. 034224/44073 oder per E-Mail unter .
1. Änderung Bebauungsplan "Wohngebiet Nr. 1 Lausa"
- 1. Änderung Bebauungsplan „Wohngebiet Nr. 1 Lausa“ (Anhang zur Begründung des Bebauungsplans) gemäß § 13 BauGB Planfassung zum Satzungsbeschluss - Stand 16.12.2019
- Entwurf Bebauungsplan 1. Änderung
- Textteil - Redaktionelle Änderungen
- Vorschau
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Bahnhof Belgern"
- 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Bahnhof Belgern"
- 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Bahnhof Belgern" - Begründung
- 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Bahnhof Belgern" - Anlage 1 zur Begründung
- 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Bahnhof Belgern" - Anlage 2 zur Begründung
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Belgern-Schildau
Gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146) wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt Belgern-Schildau für das Jahr 2020 zur Einsichtnahme vom 13.01.2020 - 21.01.2020
in der Kämmerei im Rathaus Belgern
OT Belgern, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau
und
in der Außenstelle Schildau
OT Schildau, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau
während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Einwendungsfrist:
Einwohner und Abgabepflichtige können gemäß § 76 Abs. 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) bis zum Ablauf des 7. Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (31.01.2020) Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäße Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.
Belgern-Schildau, 06.12.2019
Petzold
Bürgermeisterin Dienstsiegel
Bekanntmachung Beteiligungsbericht 2018
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat mit Beschluss Nr.: BV2019/0062 am 04.12.2019 den Beteiligungsbericht der Stadt Belgern-Schildau für das Jahr 2018 beschlossen. Gemäß § 99 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 03. März 2014 liegt der Beteiligungsbericht 2018 öffentlich zur Einsichtnahme in der
Kämmerei der Stadtverwaltung Belgern-Schildau
OT Belgern, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau
und im
Bürgerbüro Schildau
OT Schildau, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau
während der üblichen Dienstzeiten aus. Wird eine Einsichtnahme außerhalb der Sprechzeiten, jedoch innerhalb der üblichen Dienstzeit gewünscht, wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Belgern-Schildau, 04.12.2019
Petzold
Bürgermeisterin Dienstsiegel
Bekanntmachung
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Bahnhof Belgern"
Durchführung eines beschleunigten Verfahrens, öffentliche Auslegung
Planfassung vom Dezember 2019
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 04.12.2019 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Bahnhof Belgern" gefasst.
Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
und der beschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13b BauGB) "Dahlener Straße II" in Belgern
Der Stadtrat Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.09.2019 die Billigung des geänderten Entwurfes zum Bebauungsplan der Innenentwicklung (§13b BauGB) "Dahlener Straße II" in Belgern in der Fassung vom 31.07.2019 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Abdruck der Ortsüblichen Bekanntmachung
Bekanntmachung der Genehmigung für den Bebauungsplan "Erweiterung Interpane Liebersee" der Stadt Belgern-Schildau als vorgezogener vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB)
Die Stadt Belgern-Schildau hat mit Beschluss Nr. 486-61/2019 vom 02.05.2018 den Bebauungsplan "Erweiterung Interpane Liebersee" für das Gebiet der Flurstücke 121/1, 124/5, 124/7 und 124/8 der Gemarkung Liebersee, Flur 7 als Satzung beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde mit Schreiben vom 14.06.2019 unter dem Aktenzeichen 2015-06003 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan "Erweiterung Interpane Liebersee" in Kraft.
Abdruck der Bekanntmachung der Genehmigung für den Bebauungsplan
Bekanntmachung der Genehmigung für den Bebauungsplan "Wohngebiet Nr. 1 Gemeinde Lausa" vorzeitigen Bebauungsplan
Die Gemeinde Lausa hat mit Beschluss Nr. 181/94 vom 26.05.1994 den Bebauungsplan "Wohngebiet Nr. 1 Gemeinde Lausa" für das Gebiet der Flurstücke 24, 25 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 30/1 der Gemarkung Lausa Flur 2 als Satzung beschlossen.
Der vorzeitige Bebauungsplan wurde mit Schreiben vom 28.07.1994 unter dem Aktenzeichen 51-2511.2 durch das Regierungspräsidium Leipzig gem. § 11, § 246a Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BauGB, jeweils in der durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I, S. 466) geänderten und ab 01.05.1993 geltenden Fassung mit Maßgabe und Auflagen genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan "Wohngebiet 1 Gemeinde Lausa" rückwirkend zum 01.09.1994 in Kraft.
Abdruck der Bekanntmachung der Genehmigung für den Bebauungsplan
Veröffentlichung aus dem Amtsblatt der Stadt Belgern-Schildau, Ausgabe 2019/08:
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 der Stadt Belgern-Schildau
Ortsübliche Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13b BauGB) "Dahlener Straße II" in Belgern
Der Stadtrat Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung (§ 13b BauGB) "Dahlener Straße II" in Belgern im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Abdruck der ortsüblichen Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wartungshalle Belgern, Tauraer Straße"
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 07.06.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von
§ 12 BauGB beschlossen, für das Gebiet Tauraer Straße 6 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Planauflage durchzuführen.
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan vom 16.03.2017 maßgebend.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wartungshalle für Nutzfahrzeuge einschließlich Abstellplatz auf Freiflächen des Grundstücks Belgern, Tauraer Straße 6 geschaffen werden.
- Abdruck der Öffentlichen Bekanntmachung
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan - 1. Manuskript
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016 der Stadt Belgern-Schildau