Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben
„S 24 Ausbau nördlich Schmannewitz“
1. Tektur
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, hat für das Vorhaben „S 24 Ausbau nördlich Schmannewitz, für das eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, eine Planänderung (1. Tektur) beantragt. Mit dieser Tektur werden die Zusagen des Vorhabenträgers aus den Erwiderungen berücksichtigt und umgesetzt. Dabei erfolgte auch eine Fortschreibung des landschaftspflegerischen Begleitplanes.
Die 1. Tektur umfasst im Wesentlichen folgende Inhalte:
▪ Änderung des Höhenverlaufs der S 24, d. h. Anpassung der Gradiente an die natürlichen Geländeverhältnisse von Bau-km 0+000 bis 0+900, so dass weiterhin die Möglichkeit zur Direktanbindung aller Wege und Zufahrten in diesem Abschnitt besteht;
▪ Entfall der bislang östlich der S 24 geplanten separaten Erschließungsstraße einschließlich der bisher dafür auf der S 24 vorgesehenen Linksabbiegespur und Fahrbahnteiler; nunmehr Direktanbindung an die S 24 der bisher über die Erschließungsstraße erschlossenen Grundstückszufahrten;
▪ Entfall des bisher auf der Westseite der S 24 geplanten Wirtschaftsweges vom südlichen Ortseingang Sitzenroda bis ca. Bau-km 0+800, die darüber erschlossenen Feld- bzw. Grundstückszufahrten werden nun direkt an die S 24 angebunden;
▪ Wiederherstellung der Anbindung der kommunalen Straße „Am Grünen Weg“ an die S 24;
▪ Beginn des neu geplanten straßenbegleitenden gemeinsamen Geh-/Radweges in Richtung Schmannewitz nunmehr gegenüber der Anbindung der kommunalen Straße „Am Grünen Weg“ mit Weiterführung in Richtung Sitzenroda über die kommunalen Straßen „Am Quellental“ und „Am Grünen Weg“;
▪ Reduzierung der Anpassungsmaßnahmen im Bereich der vorhandenen Buswendestelle am Ortseingang von Sitzenroda auf ein Mindestmaß;
▪ Wegfall des Anschlusses „Ochsensaaler Weg“ an die S 24, Erschließung des Privatweges erfolgt nunmehr rückwärtig über das untergeordnete Wegenetz;
▪ Entfallen der im Abschnitt von Bau-km 0+390 bis 0+790 bislang geplanten Schutzeinrichtungen;
▪ Entfallen der geplanten Anpassung der Einfriedung des Flurstücks 1493/3;
▪ Fortschreibung der Ergebnisse der wassertechnischen Untersuchungen;
▪ Fortschreibung der umweltfachlichen Unterlagen (Landschaftspflegerischer Begleitplan Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung und SPA-Vorprüfung;
▪ veränderte Grundstücksinanspruchnahmen;
▪ Fortschreibung des Regelungsverzeichnisses.
Von dieser Tektur sind Flurstücke in den Gemarkungen Sitzenroda und Ochsensaal der Stadt Dahlen sowie in der Gemarkung Sitzenroda der Stadt Belgern-Schildau betroffen.
Aufgrund des Umfangs der geänderten Unterlagen und aus Gründen der Verfahrenstransparenz werden die Unterlagen komplett neu öffentlich ausgelegt.
Die kompletten Unterlagen in der Fassung der 1.Tektur liegen in der Zeit
vom 10. August 2026 bis einschließlich 9. September 2026
in der Stadtverwaltung Belgern-Schildau,
Verwaltungssitz Belgern, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau, OT Belgern während der Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
sowie in der Außenstelle Schildau, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau, OT Schildau währen der Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Unterlagen während des vorgenannten Zeitraumes im Internet unter https://www.lds.sachsen.de/Bekanntmachung in der Rubrik Infrastruktur – Staatsstraßen verweisen.
Des Weiteren wird der Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung nach § 19 Abs. 1 UVPG und die nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegenden Unterlagen im UVP-Portal unter
https://www.uvp-verbund.de/ zugänglich gemacht. Das UVP-Portal entspricht den Anforderungen des § 27a VwVfG. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen
(§ 20 Abs. 2 Satz 2 UVPG, § 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG). [ergänzt durch Stadtverwaltung: Link zur UVP-Webseite Ausbau S24 Schmannewitz]
1. Jeder, dessen Belange durch die geänderten Unterlagen erstmalig, anders oder stärker als bisher berührt werden, kann bis spätestens einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist - also bis zum 9. Oktober 2026 - bei der Landesdirektion Sachsen (Postfachanschrift: Landesdirektion Sachsen 09105 Chemnitz) sowie bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der Stadtverwaltung Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau, OT Belgern /Außenstelle Schildau, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau, OT Schildau, Einwendungen gegen den geänderten Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich äußern. Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter der E-Mail-Adresse erhoben werden; Einwendungen, die nur elektronisch übermittelt werden (z. B. E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur), sind unwirksam.
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Nach Ablauf dieser Frist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).
Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Alle bislang frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen bleiben wirksam.
Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 39 Abs. 3 Satz 2 SächsStrG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG.
3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 39 Abs. 4 SächsStrG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden.
Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben, Äußerungen vorgebracht oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Bei gleichförmigen Einwendungen gilt diese Regelung für den Vertreter [§ 17 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG)].
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in einem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des geänderten Plans treten die Anbaubeschränkungen nach § 24 SächsStrG und die Veränderungssperre nach § 40 SächsStrG für die neu betroffenen Flächen in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an diesen Flächen zu (§ 40 Abs. 1 Satz 3 SächsStrG).
8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen, dass
a) die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens die Landesdirektion Sachsen die zuständige Behörde ist;
b) über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden wird;
c) dass mit den ausgelegten Planunterlagen ein UVP-Bericht nach § 16 UVPG vorgelegt wurde;
d) dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG ist.
Datenschutzhinweise
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger (Landesamt für Straßenbau und Verkehr) übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https://www.lds.sachsen.de/datenschutz ([ Unterlagen [ Planfeststellungsverfahren Infrastruktur). Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz;
E-Mail: ; Telefon: +49 371/532-0.
i.A. der Landesdirektion Sachsen
Endspurt in der LEADER-Förderperiode
Mehr als die Hälfte der Zeit der aktuellen Förderperiode 2023 bis 2027 ist vorbei und fast 70 % der Fördermittel, die der Lokalen Aktionsgruppe Sächsisches Zweistromland-Ostelbien zur Entwicklung des LEADER-Gebiets zur Verfügung standen, sind gebunden.
Die ersten Vorhaben sind schon umgesetzt. Sie werden regelmäßig auf der Webseite der Lokalen Aktionsgruppe (www.zweistromland-ostelbien.de) vorgestellt. Neben
Anschaffungen für Dorfgemeinschaftshäuser und Sportvereine sind Vorhaben, die die ärztliche Versorgung in Beilrode sichern, umgesetzt worden. Aber auch die ersten
geförderten Bauvorhaben sind beendet worden. So sind Wohnungen in Torgau im Ortsteil Graditz fertiggestellt worden, aber auch ein neuer Bolzplatz im Hort Angerkids in Mügeln ist entstanden.
Um die letzten Fördermittel der LEADER-Förderperiode zu binden, sind am 22.06.2026 neue Aufrufe gestartet. Es können wieder Vorhaben im Rahmen des EUFörderprogramms LEADER eingereicht werden. Die Frist zur Bewerbung endet am 03.08.2026, eventuelle Nachbesserungen sind bis zum 17.08.2026 möglich.
Die weiterführenden Informationen erhalten Sie hier.
Planfeststellungsverfahren zu einer Planänderung zum Vorhaben Flutungspolder Außig
Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen im Änderungsplanfeststellungsverfahren zum Vorhaben
,,Flutungspolder Außig - 3. Planänderung (Zusätzliche Gehölzfällungen in den Bauabschnitten Absperrdeich und Hochwasserschutzdeich Görzig-Seydewitz)"
Die Bekanntmachung finden Sie mit Klick auf die Datei:
Die Unterlagen stehen ab dem 04.06.2026 bei der Landesdirektion Sachsen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ unter der Rubrik Hochwasserschutz
Einführung einer sachsenweiten digitalen Grundschulanmeldung
Zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 ist mit 13 Grundschulen im Freistaat Sachsen die digitale Grundschulanmeldung über ein Amt24-Verfahren erprobt worden. Aufgrund des positiven Verlaufs wurde entschieden, diesen Weg weiter zu verfolgen.
Das Kultusministerium eröffnet nun für den kommenden Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/2028 ergänzend und als Alternative zum bisherigen Anmeldeverfahren sachsenweit die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung.
Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link: https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
an einer Grundschule anmelden.
Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:
• Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
• die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
• es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
• es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
• für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.
Bei der Online-Anmeldung wird anhand der Wohnanschrift des schulpflichtig werdenden Kindes der zugehörige Schulbezirk ermittelt. Statt durch Vorlage der Geburtsurkunde wird die Identität des Kindes und der Eltern bei der digitalen Anmeldung durch einen Datenabgleich mit dem Sächsischen Melderegister festgestellt.
Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die künftig für Eltern auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.
Fragen von Eltern, Schulen und Schulträgern rund um die digitale Grundschulanmeldung können ab dem 22. Juni 2026 an folgendes Postfach übermittelt werden:

Fördergebiet „Belgeraner Innenstadt“
Die Belgeraner Innenstadt wurde in das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, Programmteil “Aufwertung“ aufgenommen. Das Gesamtbudget von 14.99 Mio. Euro ist auf 38 Einzelmaßnahmen und einen Zeitraum bis 2038 aufgeteilt. Die Fördermittel sind vorgesehen zur Aufwertung des Gebietes, hinsichtlich der Wohn- und Arbeitsqualität sowie der Energieeffizienz und der Behebung städtebaulicher Missstände. Die Sanierung von Wohn- und Geschäftshäusern ist in diesen Maßnahmen enthalten. Das Fördergebiet ist in der beiliegenden Karte blau umrandet dargestellt.
Die Förderrichtlinie regelt die Fördermöglichkeiten für private Baumaßnahmen und lässt neben dem Gesamtertragsverfahren für umfassende Maßnahmen auch eine Pauschalförderung bis zu 25% für Maßnahmen an „Dach und Fassade“ zu. Der Stadtrat hat am 04.02.2026 den Beschluss gefasst, diese Pauschalförderung für Dach und Fassade anzuwenden, um die Eigentümer bei der Finanzierung von entsprechenden Maßnahmen an Dach und Fassade effizient und unbürokratisch zu unterstützen.
Förderfähig sind dabei Instandsetzungen/Modernisierungen an:
Dach einschl. Dachstuhl
Fassade / Wärmedämmung
Fenster / Außentüren
Trockenlegung
Gründung (Fundament)
Balkone
Einfriedungen/Tore
sowie Gerüstarbeiten / Baustelleneinrichtung und notwendige Planungsleistungen.
Für umfassende Maßnahmen und den Rückbau von Nichtwohngebäuden kommt das Gesamtertragsverfahren zur Anwendung.
Zur Fördermittelbeantragung ist das beiliegende Formular zu verwenden.
Die Stadt bietet im Vorfeld einer Fördermittelbeantragung Beratungen an, um den Umfang der geplanten Maßnahmen kennenzulernen und gemeinsam festzustellen, welche Schritte sinnvoll und zielführend sind.
Für Auskünfte und eine Terminvereinbarung stehen Frau Simon vom Bauamt (Tel. 44070), sowie Herr Straßburger von der DSK (Tel. 0341/3098331) zur Verfügung.
Ideenwettbewerb „Unsere Stadt – Unsere Zukunft gemeinsam gestalten“
1. Zielsetzung
Mit dem Ideenwettbewerb sollen die Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Zukunftsgestaltung unserer Stadt Belgern-Schildau beteiligt werden. Ziel ist es:
• Ideen und Visionen für die langfristige Stadtentwicklung zu sammeln
• Meinungen und Wünsche zu Wirtschaft, Freizeitangeboten und Verwaltung zu erfassen
• Zufriedenheit und Bedürfnisse der Bevölkerung sichtbar zu machen
• Gemeinschaft und Heimatgefühl zu stärken
• Transparenz und Bürgernähe der Verwaltung zu fördern
2. Zeitraum & Einreichungsmöglichkeiten
Einreichungsfrist: 28.02.2026
Einreichung der Ideen und des Fragebogens ist möglich:
1. Digital an
2. Per Einwurf in den Briefkasten der Rathäuser in Belgern oder Schildau
3. Persönlich bei unserem Fährmann (Bürgerlotse/Ansprechpunkt) auf der Fähre Belgern
3. Zielgruppen
• Bürgerinnen und Bürger jeden Alters
• Jugendliche und Schulen
• Kitas und Horte
• Vereine und Initiativen
• Unternehmen und Selbstständige
• Neubürger und langjährige Einwohner
4. Wettbewerbsablauf
1. Start Ankündigung im Amtsblatt, Ausgabe Januar 2026
2. Einreichungsphase (bis 28.02.2026)
3. Sichtung der Beiträge durch den Bürgermeister und Vertreter der Stadt
4. Veröffentlichung & Ausstellung der besten Ideen
5. Prüfung der Umsetzbarkeit durch die Verwaltung
5. Bewertungskriterien
• Kreativität & Innovationspotenzial
• Beitrag zur Lebensqualität
• Nutzen für Stadt, Bürger und Zukunft
• Realisierbarkeit & Nachhaltigkeit
• Bezug zur lokalen Heimat
6. Fragebogen zum Ideenwettbewerb
Fragebogen – „Unsere Stadt, unsere Heimat, unsere Zukunft“
Bitte füllen Sie den Fragebogen aus. Gerne können Sie zusätzlich eigene Ideen, Skizzen oder Bilder beilegen.
Fragebogen - BITTE HIER KLICKEN

Tierbestandsmeldung 2026
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalterin und Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten Ende Dezember 2025 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2026 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalterinnen und Tierhalter, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2026 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2026 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: +49 351 80608-30
E-Mail:
Internet: www.tsk-sachsen.de
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs
„Sitzenroda Zum Quellental 18“
mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 05.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sitzenroda Zum Quellental 18“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Bestand des ortsansässigen Fuhrunternehmens und dessen Erweiterungen. Das Planverfahren dient der Sicherung von Arbeitsplätzen und leistet einen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Baustoffen für Kleinabnehmer. Die Planfläche hat eine Größe von ca. 5.816 m². Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Plangebietes bezieht sich auf die Gemarkung Sitzenroda, mit einer Teilfläche des Flurstückes 52/3 der Flur 7 in der Gemarkung Sitzenroda.
Der Planbereich ist im angefügten Kartenausschnitt dargestellt:
Übersichtsplan
Quelle: Topografische Karte – Auszug TK 50 (ohne Maßstab)
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sitzenroda Zum Quellental 18“, bestehend aus der Begründung, der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschießungsplan, dem Umweltbericht, dem Grünordnungsplan, der NATURA 2000 – Erheblichkeitsabschätzung jeweils mit Stand vom 30.01.2025 und der Wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten vom nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser vom Landratsamt Nordsachsen, Umweltamt vom 01.07.2024 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 05.07.2022 wird in der Zeit
vom 27.03. bis 28.04.2025
im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite veröffentlicht.
Alle weiteren Informationen zur Auslage sowie zu Stellungnahmen und ausgelegten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:
https://www.belgernschildau.de/seite/740207/b%C3%BCrgerbeteiligung.html .
Öffentliche Bekanntmachung zum Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen
Bitte entnehmen Sie die Informationen zum Verkauf der Flächen dem folgenden Dokument. Das Interesse am Erwerb der genannten Flächen muss bis zum 17.4.2025 dem Landratsamt Nordachsen schriftlich bekundet werden.
Verkauf landwirtschaftlicher Flächen
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Belgern-Schildau
Gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025/2026 der Stadt Belgern-Schildau zur Einsichtnahme vom 03.02.2025 – 11.02.2025 in der Kämmerei im Rathaus Belgern OT Belgern, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau und in der Außenstelle Schildau OT Schildau, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Einwendungsfrist: Einwohner und Abgabenpflichtige haben gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt. Einwendungen können damit in der Frist vom 03.02.2025 – 20.02.2025 erhoben werden. Über fristgemäße Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.
Bekanntmachung über die Durchführung der Nachschätzung
Finanzamt Eilenburg
Walther-Rathenau-Straße 8
04838 Eilenburq
Aufgrund des § 11 des Gesetzes zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz, BodSchätzG vom 20. Dezember 2007) wird in der/den
Gemarkung: Probsthain
Gemeinde: Belgern-Schildau
in der Zeit vom 03.03.2025 bis 30.11.2025 eine Nachschätzung durchgeführt.
Nach § 15 Bodenschätzungsgesetz haben Eigentümer und Nutzungsberechtigte das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen zu dulden. Diese Duldung gilt für die Vermessungsarbeiten, die zur Vorbereitung und Durchführung der Bodenschätzung notwendig sind und für die Schätzungsarbeiten selbst.

Ortsübliche Bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB –
Vorhabenbezogener Bebauungsplan VE 02 „Solargebiet nordwestlich von Belgern“
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VE 02 „Solargebiet nordwestlich von Belgern“ gefasst.
Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VE 02, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Stand vom Juli 2024, wird dazu in der Zeit vom
09.09.2024 bis einschließlich 09.10.2024
im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
und im Rathaus Schildau, Bürgeramt. Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich sind die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau einsehbar unter
https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html
sowie unter dem zentralen Landesportal
https://buergerbeteiligung.sachsen.de
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern vorgebracht werden.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 70 ha, um Strom durch die Nutzung der Sonnenenergie zu erzeugen.
Dokumente:
Planzeichnung und textliche Festsetzungen
Anlage Faunistisches Gutachten zur Erfassung von Brutvögeln
Begründung / Erläuterungen zur Umweltplanung
Belgern-Schildau, 28.08.2024
Gläser
Bürgermeister
Öffentliche Bekannmachung
Erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs
„Solarpark Schildau“
mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 03.07.2024 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Schildau“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 13.06.2024 mit den Anlagen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 23 ha. Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.
Die Planfläche befindet sich nördlich der Stadt Schildau und unmittelbar südlich der Gemarkung Blankenau. Betroffen sind die Flurstücke 105/1, 107, 109/1, 110/1, 111/1, 112/1, 113/1, 130/4, 130/5, 131/1, 131/3, 132/2, 133/1, 133/2, 133/3, 134 der Flur 6 in der Gemarkung Schildau.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Siehe Übersichtsplan im Bild anbei [Quelle: Topographische Karte Auszug TK 50 (ohne Maßstab)].
Der Entwurf in der Fassung vom 13.06.2024 berücksichtigt die notwendigen Änderungen der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Entwurfes vom 17.10.2023 in der Zeit vom 07.02. bis zum 08.03.2024 und die Stellungnahmen der gleichzeitig angehörten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Gemeinderäte haben die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und in der Sitzung am 03.07.2024 den Abwägungsbeschluss gefasst (BV2024/091).
Als wesentliche Änderung wurde das Sondergebiet auf der Westseite entlang des Heidelbachs verkleinert. Aufgrund der Lage der Abwasserdruckleitung, welche erst nach dem vorangegangenen Entwurf durch den Abwasserzweckverband ermittelt wurde, musste ein Abstand zwischen Abwasserdruckleitung und Zaun von 10 m eingehalten werden. Das bedeutete eine Verschiebung (Verkleinerung) des Sondergebietes in Richtung Osten um ca. 5 bis 7 m.
Des Weiteren entfällt das Flurstück 108/1. Der Vorhabenträger kann darauf nicht rechtlich zugreifen.
Die Änderungen wurden in der Planzeichnung und Begründung farblich markiert.
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Schildau", bestehend aus der Begründung, der Planzeichnung, dem Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschießungsplan, dem Grünordnungsplan mit Stand vom 13.06.2024, dem Artenschutzfachbeitrag vom Dezember 2022, der Analyse der Reflexionen vom 22.08.2022, der Baugrunduntersuchung vom 08.09.2022 und dem Zielabweichungsverfahren vom 19.09.2023 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Entwurf vom 17.10.2023 liegt in der Zeit
vom 07.08. bis 12.09.2024
im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
erneut öffentlich aus.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, Gutachten und der Stellungnahmen, abgegeben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar und werden Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
Information/ Stellungnahme | Umweltbezogene Themen/ Kernpunkte der Bearbeitung |
ausgelegte Unterlagen | |
NABU-AG Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. (12/2022): Erfassungen und Artenschutzfachbeitrag zur geplanten Photovoltaikanlage Schildau NABU_Anl4-2022-12-23 Abschlussbericht Anl4-Anl_1_Avifauna_Blankenau_2022 Anl4-Anl_2_Amphibien_Blankenau_2022 | Umweltbelang Tiere: Erfassungen zu Brutvögeln, Fledermäusen sowie Lebensraum- und Strukturprüfung Amphibien und Reptilien. Ermittlung prüfrelevanter Arten und Betroffenheitsabschätzung. |
Lücking & Härtel GmbH (24.04.2023): Anlage zum Antrag auf Zielabweichung gem. § 6 Abs. 2 ROG | Umweltbelang Boden: Standort ist Vorranggebiet Landwirtschaft – Ermittlung und Abwägung zur Abweichung der Zielstellungen der Regionalplanung Leipzig-Westsachsen. |
Lücking & Härtel GmbH (13.06.2024): Grünordnungsplan | Umweltbelang Tiere und Pflanzen/Biotoptypen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft: naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung. |
Lücking & Härtel GmbH (13.06.2024): Umweltbericht | Darlegung der auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes: Umweltbelang Tiere und Pflanzen (Biodiversität): Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sowie betriebsbedingte Auswirkungen in Bezug auf Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung. Umweltbelang Fläche und Boden: Anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme für Bodenversiegelung und damit verbundene Eingriffe sowie deren Ausgleich. Anlagensicherheit hinsichtlich der Verwendung wassergefährdender Stoffe. Umweltbelang Wasser: Oberflächenentwässerung. Betriebsbedingte Abwasserbewirtschaftung. Umweltbelang Luft und Klima: Anlagebedingte Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse. Umweltbelang Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftserleben/ Einbindung in die freie Landschaft. Umweltbelang Mensch: Betriebsbedingte Beeinträchtigung durch Blendwirkung infolge Sonneneinstrahlung. Umweltbelang Kultur- und sonstige Sachgüter: Umgang mit baubedingten Bodenfunden. Wechselwirkungen: Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange. |
abgegebene umweltrelevante Stellungnahmen | |
Sächsisches Oberbergamt vom 29.01.2024 | Fläche ohne Beeinträchtigungen durch Altbergbau. |
Landesdirektion Sachsen vom 06.03.2024 | Einvernehmen. |
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 23.02.2024 | Keine Einwände. |
Landesamt für Archäologie vom 10.01.2024 | Keine Einwände. |
Landesamt für Denkmalpflege vom 27.02.2024 | Keine Einwände. |
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 08.03.2024 | Keine Bedenken. |
Landratsamt Nordsachsen vom 05.02.2024 |
|
SG Naturschutz | Keine Beeinträchtigungen FFH-Gebiet „Teiche um Neumühle“. Keine Beeinträchtigungen LSG „Dahlener Heide“ aufgrund Eingrünung. Forderung CEF-Maßnahmen für Feldlerche. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung plausibel. Hinweise zur Entwicklung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen. |
SG Abfall/Bodenschutz | Forderung Ergänzung Unterlagen (GOP) bzgl. Bodenverhältnissen und Betroffenheit Boden. Forderung Bodenkundliche Baubegleitung. |
SG Immissionsschutz | Keine Einwände. |
SG Wasserrecht | Hinweise zur Pflanzung und Entwicklung der Maßnahem A3 am Heidelbach. |
| Keine Einwände. | |
SG Denkmalschutz | Einvernehmen. |
Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 23.03.2024 | Keine Einwände. |
Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich an oder mündlich oder zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durch die Stadt bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden sollen.
Belgern-Schildau, 31.7.2024
I. Gläser
Bürgermeister
Öffentliche Bekannmachung
Erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs
„Solarpark Schildau“
mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 03.07.2024 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Schildau“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 13.06.2024 mit den Anlagen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 23 ha. Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.
Die Planfläche befindet sich nördlich der Stadt Schildau und unmittelbar südlich der Gemarkung Blankenau. Betroffen sind die Flurstücke 105/1, 107, 109/1, 110/1, 111/1, 112/1, 113/1, 130/4, 130/5, 131/1, 131/3, 132/2, 133/1, 133/2, 133/3, 134 der Flur 6 in der Gemarkung Schildau.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Siehe Übersichtsplan im Bild anbei [Quelle: Topographische Karte Auszug TK 50 (ohne Maßstab)].
Der Entwurf in der Fassung vom 13.06.2024 berücksichtigt die notwendigen Änderungen der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Entwurfes vom 17.10.2023 in der Zeit vom 07.02. bis zum 08.03.2024 und die Stellungnahmen der gleichzeitig angehörten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Gemeinderäte haben die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und in der Sitzung am 03.07.2024 den Abwägungsbeschluss gefasst (BV2024/091).
Als wesentliche Änderung wurde das Sondergebiet auf der Westseite entlang des Heidelbachs verkleinert. Aufgrund der Lage der Abwasserdruckleitung, welche erst nach dem vorangegangenen Entwurf durch den Abwasserzweckverband ermittelt wurde, musste ein Abstand zwischen Abwasserdruckleitung und Zaun von 10 m eingehalten werden. Das bedeutete eine Verschiebung (Verkleinerung) des Sondergebietes in Richtung Osten um ca. 5 bis 7 m.
Des Weiteren entfällt das Flurstück 108/1. Der Vorhabenträger kann darauf nicht rechtlich zugreifen.
Die Änderungen wurden in der Planzeichnung und Begründung farblich markiert.
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Schildau", bestehend aus der Begründung, der Planzeichnung, dem Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschießungsplan, dem Grünordnungsplan mit Stand vom 13.06.2024, dem Artenschutzfachbeitrag vom Dezember 2022, der Analyse der Reflexionen vom 22.08.2022, der Baugrunduntersuchung vom 08.09.2022 und dem Zielabweichungsverfahren vom 19.09.2023 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Entwurf vom 17.10.2023 wird in der Zeit
vom 07.08. bis 12.09.2024
im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
erneut öffentlich ausgelegt.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, Gutachten und der Stellungnahmen, abgegeben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar und werden Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
Information/ Stellungnahme | Umweltbezogene Themen/ Kernpunkte der Bearbeitung |
ausgelegte Unterlagen | |
NABU-AG Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. (12/2022): Erfassungen und Artenschutzfachbeitrag zur geplanten Photovoltaikanlage Schildau | Umweltbelang Tiere: Erfassungen zu Brutvögeln, Fledermäusen sowie Lebensraum- und Strukturprüfung Amphibien und Reptilien. Ermittlung prüfrelevanter Arten und Betroffenheitsabschätzung. |
Lücking & Härtel GmbH (24.04.2023): Anlage zum Antrag auf Zielabweichung gem. § 6 Abs. 2 ROG | Umweltbelang Boden: Standort ist Vorranggebiet Landwirtschaft – Ermittlung und Abwägung zur Abweichung der Zielstellungen der Regionalplanung Leipzig-Westsachsen. |
Lücking & Härtel GmbH (13.06.2024): Grünordnungsplan | Umweltbelang Tiere und Pflanzen/Biotoptypen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft: naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung. |
Lücking & Härtel GmbH (13.06.2024): Umweltbericht | Darlegung der auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes: Umweltbelang Tiere und Pflanzen (Biodiversität): Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sowie betriebsbedingte Auswirkungen in Bezug auf Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung. Umweltbelang Fläche und Boden: Anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme für Bodenversiegelung und damit verbundene Eingriffe sowie deren Ausgleich. Anlagensicherheit hinsichtlich der Verwendung wassergefährdender Stoffe. Umweltbelang Wasser: Oberflächenentwässerung. Betriebsbedingte Abwasserbewirtschaftung. Umweltbelang Luft und Klima: Anlagebedingte Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse. Umweltbelang Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftserleben/ Einbindung in die freie Landschaft. Umweltbelang Mensch: Betriebsbedingte Beeinträchtigung durch Blendwirkung infolge Sonneneinstrahlung. Umweltbelang Kultur- und sonstige Sachgüter: Umgang mit baubedingten Bodenfunden. Wechselwirkungen: Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange. |
abgegebene umweltrelevante Stellungnahmen | |
Sächsisches Oberbergamt vom 29.01.2024 | Fläche ohne Beeinträchtigungen durch Altbergbau. |
Landesdirektion Sachsen vom 06.03.2024 | Einvernehmen. |
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 23.02.2024 | Keine Einwände. |
Landesamt für Archäologie vom 10.01.2024 | Keine Einwände. |
Landesamt für Denkmalpflege vom 27.02.2024 | Keine Einwände. |
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 08.03.2024 | Keine Bedenken. |
Landratsamt Nordsachsen vom 05.02.2024 |
|
SG Naturschutz | Keine Beeinträchtigungen FFH-Gebiet „Teiche um Neumühle“. Keine Beeinträchtigungen LSG „Dahlener Heide“ aufgrund Eingrünung. Forderung CEF-Maßnahmen für Feldlerche. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung plausibel. Hinweise zur Entwicklung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen. |
SG Abfall/Bodenschutz | Forderung Ergänzung Unterlagen (GOP) bzgl. Bodenverhältnissen und Betroffenheit Boden. Forderung Bodenkundliche Baubegleitung. |
SG Immissionsschutz | Keine Einwände. |
SG Wasserrecht | Hinweise zur Pflanzung und Entwicklung der Maßnahem A3 am Heidelbach. |
| Keine Einwände. | |
SG Denkmalschutz | Einvernehmen. |
Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 23.03.2024 | Keine Einwände. |
Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich an oder mündlich oder zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durch die Stadt bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden sollen.
Belgern-Schildau, 31.7.2024
I. Gläser
Bürgermeister

Die Stadt Belgern-Schildau macht Folgendes bekannt:
Ortsübliche Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses gem. §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Ergänzungssatzung „Dorfallee West“, Gemarkung Taura; Flur 2
Der Stadtrat Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.06.2024 die Aufstellung der Ergänzungssatzung, Gemarkung Taura, Flur 2 beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Ziel der Planung ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für:
die Errichtung von Wohnbebauung in der Ortschaft Taura.
Die Nachverdichtung unter Ausnutzung der vorhanden Infrastruktureinrichtungen
Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung
zu schaffen.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage ist dem nachfolgend abgebildeten Übersichtsplan zu entnehmen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in der Ergänzungssatzung.
Belgern, den 26.06.2024
Gläser
Bürgermeister
Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs
„Solarpark Schildau“
mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 06.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Schildau“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 23 ha. Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.
Die Planfläche befindet sich nördlich der Stadt Schildau und unmittelbar südlich der Gemarkung Blankenau. Betroffen sind die Flurstücke 105/1, 107, 108/1, 109/1, 110/1, 111/1, 112/1, 113/1, 130/4, 130/5, 131/1, 131/3, 132/2, 133/1, 133/2, 133/3, 134 der Flur 6 in der Gemarkung Schildau.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Siehe Übersichtsplan im Bild anbei [Quelle: Geoportal Landkreis Nordsachsen (ohne Maßstab)].
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Schildau", bestehend aus der Begründung, der Planzeichnung, dem Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschießungsplan, dem Grünordnungsplan mit Stand vom 17.10.2023, dem Artenschutzfachbeitrag vom Dezember 2022, der Analyse der Reflexionen vom 22.08.2022, der Baugrunduntersuchung vom 08.09.2022 und dem Zielabweichungsverfahren vom 19.09.2023 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 17.08.2022 liegt
vom 07.02. bis 08.03.2024
im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
öffentlich aus.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, Gutachten und der Stellungnahmen, abgegeben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar und werden Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
Information/ Stellungnahme | Umweltbezogene Themen/ Kernpunkte der Bearbeitung |
ausgelegte Unterlagen | |
NABU-AG Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. (12/2022): Erfassungen und Artenschutzfachbeitrag zur geplanten Photovoltaikanlage Schildau | Umweltbelang Tiere: Erfassungen zu Brutvögeln, Fledermäusen sowie Lebensraum- und Strukturprüfung Amphibien und Reptilien. Ermittlung prüfrelevanter Arten und Betroffenheitsabschätzung. |
Lücking & Härtel GmbH (24.04.2023): Anlage zum Antrag auf Zielabweichung gem. § 6 Abs. 2 ROG | Umweltbelang Boden: Standort ist Vorranggebiet Landwirtschaft – Ermittlung und Abwägung zur Abweichung der Zielstellungen der Regionalplanung Leipzig-Westsachsen. |
Lücking & Härtel GmbH (17.10.2023): Grünordnungsplan | Umweltbelang Tiere und Pflanzen/Biotoptypen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft: naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung. |
Lücking & Härtel GmbH (17.10.2023): Umweltbericht | Darlegung der auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes: Umweltbelang Tiere und Pflanzen (Biodiversität): Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sowie betriebsbedingte Auswirkungen in Bezug auf Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung. Umweltbelang Fläche und Boden: Anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme für Bodenversiegelung und damit verbundene Eingriffe sowie deren Ausgleich. Anlagensicherheit hinsichtlich der Verwendung wassergefährdender Stoffe. Umweltbelang Wasser: Oberflächenentwässerung. Betriebsbedingte Abwasserbewirtschaftung. Umweltbelang Luft und Klima: Anlagebedingte Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse. Umweltbelang Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftserleben/ Einbindung in die freie Landschaft. Umweltbelang Mensch: Betriebsbedingte Beeinträchtigung durch Blendwirkung infolge Sonneneinstrahlung. Umweltbelang Kultur- und sonstige Sachgüter: Umgang mit baubedingten Bodenfunden. Wechselwirkungen: Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange. |
Anlage Amphibien und Artenschutz Anlage Brutvoglkartierung und Artenschutzbeitrag Anlage Fledermäuse zum Artenschutzbeitrag Anlage Reptilien zum Artenschutzbeitrag | |
abgegebene umweltrelevante Stellungnahmen | |
Fläche ohne Beeinträchtigungen durch Altbergbau. | |
Böden besonderer Funktionalität stehen an. | |
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 22.09.2022 | Vorranggebiet Landwirtschaft – Freiraumsichernde Funktion der Landwirtschaft und Offenhaltung klimatisch wertvoller Bereiche. |
Keine Einwände. | |
Keine Einwände. | |
Hinweise zu Untersuchungen von Arten, Bauausführung und Pflege der Flächen. | |
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.10.2022 | Keine Bedenken. |
Keine Einwände. | |
| |
SG Naturschutz | Keine Beeinträchtigungen FFH-Gebiet „Teiche um Neumühle“. Forderung Untersuchung Auswirkung auf LSG „Dahlener Heide“. Forderung Untersuchung artenschutzrechtliche Betroffenheiten. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung plausibel. Hinweise zur Entwicklung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen. |
SG Abfall/Bodenschutz | Forderung Ergänzung Unterlagen (GOP) bzgl. Betroffenheit Boden. |
SG Immissionsschutz | Forderung Blendgutachten. |
SG Wasserrecht | Kompensation A3 widerspricht den Zielen der WRRL. Änderung erforderlich. |
SG Planungsrecht/Koordinierung | Forderung Erstellung Umweltbericht. |
SG Denkmalschutz | Einvernehmen. |
Keine Einwände. | |
Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Belgern-Schildau, 06.02.2024
I. Gläser
Bürgermeister
Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs
„Solarpark Schildau“
mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 06.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Schildau“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 23 ha. Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.
Die Planfläche befindet sich nördlich der Stadt Schildau und unmittelbar südlich der Gemarkung Blankenau. Betroffen sind die Flurstücke 105/1, 107, 108/1, 109/1, 110/1, 111/1, 112/1, 113/1, 130/4, 130/5, 131/1, 131/3, 132/2, 133/1, 133/2, 133/3, 134 der Flur 6 in der Gemarkung Schildau.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Siehe Übersichtsplan im Bild anbei [Quelle: Geoportal Landkreis Nordsachsen (ohne Maßstab)].
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Schildau", bestehend aus der Begründung, der Planzeichnung, dem Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschießungsplan, dem Grünordnungsplan mit Stand vom 17.10.2023, dem Artenschutzfachbeitrag vom Dezember 2022, der Analyse der Reflexionen vom 22.08.2022, der Baugrunduntersuchung vom 08.09.2022 und dem Zielabweichungsverfahren vom 19.09.2023 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 17.08.2022 wird in der Zeit
vom 07.02. bis 08.03.2024
im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
Und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00-12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, Gutachten und der Stellungnahmen, abgegeben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar und werden Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
Information/ Stellungnahme | Umweltbezogene Themen/ Kernpunkte der Bearbeitung |
ausgelegte Unterlagen | |
NABU-AG Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. (12/2022): Erfassungen und Artenschutzfachbeitrag zur geplanten Photovoltaikanlage Schildau | Umweltbelang Tiere: Erfassungen zu Brutvögeln, Fledermäusen sowie Lebensraum- und Strukturprüfung Amphibien und Reptilien. Ermittlung prüfrelevanter Arten und Betroffenheitsabschätzung. |
Lücking & Härtel GmbH (24.04.2023): Anlage zum Antrag auf Zielabweichung gem. § 6 Abs. 2 ROG | Umweltbelang Boden: Standort ist Vorranggebiet Landwirtschaft – Ermittlung und Abwägung zur Abweichung der Zielstellungen der Regionalplanung Leipzig-Westsachsen. |
Lücking & Härtel GmbH (17.10.2023): Grünordnungsplan | Umweltbelang Tiere und Pflanzen/Biotoptypen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft: naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung. |
Lücking & Härtel GmbH (17.10.2023): Umweltbericht | Darlegung der auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes: Umweltbelang Tiere und Pflanzen (Biodiversität): Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sowie betriebsbedingte Auswirkungen in Bezug auf Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung. Umweltbelang Fläche und Boden: Anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme für Bodenversiegelung und damit verbundene Eingriffe sowie deren Ausgleich. Anlagensicherheit hinsichtlich der Verwendung wassergefährdender Stoffe. Umweltbelang Wasser: Oberflächenentwässerung. Betriebsbedingte Abwasserbewirtschaftung. Umweltbelang Luft und Klima: Anlagebedingte Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse. Umweltbelang Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftserleben/ Einbindung in die freie Landschaft. Umweltbelang Mensch: Betriebsbedingte Beeinträchtigung durch Blendwirkung infolge Sonneneinstrahlung. Umweltbelang Kultur- und sonstige Sachgüter: Umgang mit baubedingten Bodenfunden. Wechselwirkungen: Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange. |
abgegebene umweltrelevante Stellungnahmen | |
Sächsisches Oberbergamt vom 12.09.2022 | Fläche ohne Beeinträchtigungen durch Altbergbau. |
Landesdirektion Sachsen vom 13.09.2022 | Böden besonderer Funktionalität stehen an. |
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 22.09.2022 | Vorranggebiet Landwirtschaft – Freiraumsichernde Funktion der Landwirtschaft und Offenhaltung klimatisch wertvoller Bereiche. |
Landesamt für Archäologie vom 23.09.2022 | Keine Einwände. |
Landesamt für Denkmalpflege vom 26.09.2022 | Keine Einwände. |
BUND-Landesverband Sachsen e.V. vom 26.09.2022 | Hinweise zu Untersuchungen von Arten, Bauausführung und Pflege der Flächen. |
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.10.2022 | Keine Bedenken. |
NABU-Landesverband Sachsen e.V. vom 05.10.2022 | Keine Einwände. |
Landratsamt Nordsachsen vom 05.10.2022 |
|
SG Naturschutz | Keine Beeinträchtigungen FFH-Gebiet „Teiche um Neumühle“. Forderung Untersuchung Auswirkung auf LSG „Dahlener Heide“. Forderung Untersuchung artenschutzrechtliche Betroffenheiten. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung plausibel. Hinweise zur Entwicklung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen. |
SG Abfall/Bodenschutz | Forderung Ergänzung Unterlagen (GOP) bzgl. Betroffenheit Boden. |
SG Immissionsschutz | Forderung Blendgutachten. |
SG Wasserrecht | Kompensation A3 widerspricht den Zielen der WRRL. Änderung erforderlich. |
SG Planungsrecht/Koordinierung | Forderung Erstellung Umweltbericht. |
SG Denkmalschutz | Einvernehmen. |
Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 07.10.2022 | Keine Einwände. |
Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Belgern-Schildau, 31.01.2024
I. Gläser
Bürgermeister

Veröffentlichung der Unterlagen zum unten genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VE04 der
Stadt Belgern-Schildau
„Solarkraftwerk Belgern“ vom 5.10.23 bis 6.11.2023
Begründung Bebauungsplan Solarkraftwerk Belgern
Planteil A Solarkraftwerk Belgern
Planteil C Solarkraftwerk Belgern
Außerdem sind die Unterlagen wie gewohnt ebenfalls unter buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite einsehbar.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau
„Solarkraftwerk Belgern“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.09.2023 aufgrund von § 12 BauGB beschlossen, für das Plangebiet südlich des Zentrums der Stadt Belgern, am Nordwestrand des Gewerbegebietes an der Mühlberger Straße (B 182) innerhalb des Flurstückes 176/5 der Gemarkung Belgern Flur 9 Gemarkung Belgern einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Planauflage durchzuführen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie seine räumliche Lage ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planungsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau „Solarkraftwerk Belgern“, bestehend aus Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Begründung jeweils mit Stand 23.08.2023 in der Zeit vom
05.10.2023 bis 06.11.2023
im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:
Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten:
Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich sind die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau einsehbar unter www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html sowie unter dem zentralen Landesportal buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 3,4 ha, um Strom durch die Nutzung der Sonnenenergie zu erzeugen. Darüber hinaus sollen mit der gewonnenen Energie zwei Ladestationen für mit Batteriestrom angetriebene Lkw und acht Ladestationen für mit Batteriestrom angetriebene Pkw eingerichtet und zur Nutzung angeboten werden.
Belgern-Schildau, den 27.09.2023
I. Gläser
Bürgermeister

Ausschreibung nach VOB/A - Sanierung Oschatzer Tor in Belgern
Die Stadt Belgern-Schildau informiert an dieser Stelle über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb nach § 3a Abs. 2 Nr. 1. Diese Veröffentlichung dient der Einhaltung der Grundsätze der Transparenz. Der voraussichtliche Auftragswert der zu vergebenden Leistungen liegt unter 25.000 € ohne Umsatzsteuer. Das betrifft folgende Maßnahme:
Sanierung Oschatzer Tor in Belgern
Los 01 – Gerüstbauarbeiten
Los 03 – Maurer- und Putzarbeiten
Los 10 – Sandsteinarbeiten
Los 09 – Malerarbeiten
Los 11 – Fußbodenarbeiten
Los 12 – Tischlerarbeiten
Beschreibung des Vorhabens
Das Oschatzer Tor, ein wichtiges Denkmal der Stadt, weist seit einigen Jahren einen Reparaturrückstau auf. Deshalb sind Sanierungsarbeiten geplant. Vorgesehen ist, den Außenputz teilweise zu erneuern und Malerarbeiten an der Außenfassade auszuführen. Weiterhin sind Gerüstbauarbeiten erforderlich. Im Inneren des Gebäudes soll der Betonfußboden durch einen Ziegelfußboden ersetzt werden und in diesem Zusammenhang die Treppe ausgebaut und wieder eingebaut werden. Es sind einige Sandsteingewände auszutauschen und restauratorische Arbeiten an den Schlusssteinen und Maurermarken erforderlich.
Alle Maßnahmen sind mit der Unteren Denkmalbehörde beim Landratsamt Nordsachsen abzustimmen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau
"Solarpark Schildau"
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB können die Planungsunterlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau „Solarpark Schildau", bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Grünordnungsplan jeweils mit Stand 17.08.2022 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 27.07.2022, eingesehen werden.
- Vorhaben- und Erschließungsplan
Ortsübliche Bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau
"Solarpark Schildau"
Der Stadtrat Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.04.2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Belgern-Schildau "Solarpark Schildau" beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planungsunterlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Belgern-Schildau „Solarpark Schildau", bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Grünordnungsplan jeweils mit Stand 17.08.2022 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 27.07.2022 in der Zeit
vom 07.09. bis 07.10.2022
im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr
und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter
https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html
sowie unter dem zentralen Landesportal
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 22 ha.
Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.
Die Planfläche befindet sich nördlich der Stadt Schildau und unmittelbar südlich der Gemarkung Blankenau. Betroffen sind die Flurstücke 105/1, 107, 108/1, 109/1, 110/1, 111/1, 112/1, 113/1 (Teilfläche Weg), 130/4, 130/5, 131/1, 131/3, 132/2, 133/1, 133/2, 133/3, 134 der Flur 6 in der Gemarkung Schildau.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage ist den nachfolgenden Übersichtsplänen zu entnehmen.


Für Rückfragen steht das beauftragte Büro IBS GmbH, Pehritzsch, Mühlweg 12, 04838 Jesewitz, Telefon (034241) 52 68 13, Fax (034241) 52 68 14, E-Mail zur Verfügung.
Belgern, den 31.08.2022
gez.
Gläser Siegel
Bürgermeister
Verpachtung der Elbfähre Belgern-Schildau ab 01.01.2021
Die Stadt Belgern-Schildau beabsichtigt die Neuverpachtung der Gierseilfähre Belgern zum 01.01.2021.
Die Fähre wurde im Jahr 1992 von der Bauwerft DBW GmbH Laubegast gebaut und regelmäßigen Landrevisionen unterzogen.
Bewerber/-innen, welche bereits als Fährmann/-frau ausgebildet sind bzw. an einer Ausbildung zum Fährmann/-frau interessiert wären, können die Vertrags- bzw. Ausbildungsbedingungen ab sofort abfordern bei der
Stadtverwaltung Belgern-Schildau
Belgern
Markt 3
04874 Belgern-Schildau.
Aussagekräftige Bewerbungen mit Vorstellung eines Konzeptes zur Betreibung der Fähre sind bis zum 31.10.2020 bei der o. g. Stelle einzureichen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Frau Hauffe Tel.-Nr. 034224/44073 oder per E-Mail unter .
Ausschreibung über das Fischereiausübungsrecht für Gewässer - Paditzteiche
Öffentliche Bekannmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sachsenforst, bietet für nachfol-
gende Gewässer das Fischereiausübungsrecht zur Pacht an:
| Lfd. | Gemarkung | Flurstück | Flurstücks-größe in ha | Pachtfläche Gewässer in ha | Gewässer-bezeichnung |
| 1 | Sitzenroda Flur 13 | 16/1 | 3,1278 | 1,0377 | Großer Paditzteich |
| 2 | (Gemeinde | 13 | 0,3830 | 0,1626 | Kleiner Paditzteich |
| 3 | Belgern-Schildau) | 9 | 29,7990 | 0,0209 | Kleiner Paditzteich |
Verpachtungszeitraum: 01.01.2021 – 31.12.2032 (12 Jahre)
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Ausschreibung:
Ausschreibung über das Fischereiausübungsrecht für Gewässer - Paditzteiche
Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Schulstraße“ Sitzenroda
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 06.12.2017 den Beschluss zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Schulstraße" Sitzenroda gefasst.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung, findet in der Zeit
vom 01.07.2020 bis einschließlich 31.07.2020
in der Stadtverwaltung Belgern-Schildau
Rathaus Belgern, Bauamt,
Markt 3,
04874 Belgern-Schildau OT Belgern
während der Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr
Außenstelle Schildau, Bauamt
Marktstraße 1
04889 Belgern-Schildau OT Schildau
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr
statt.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Während der Zeit der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Belgern-Schildau, Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern und in der Außenstelle Schildau, Bauamt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau vorzubringen.
Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13 a BauGB Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Stadtverwaltung Belgern-Schildau, Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern und in der Außenstelle Schildau, Bürgerbüro, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der üblichen Dienststunden informieren und sich zu der Planung äußern.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Belgern, den 24.06.2020
| Griem | Siegel |
| Bügermeister |
- Lageplan
Verpachtung der Elbfähre Belgern-Schildau ab 01.01.2021
Die Stadt Belgern-Schildau beabsichtigt die Neuverpachtung der Gierseilfähre Belgern zum 01.01.2021.
Die Fähre wurde im Jahr 1992 von der Bauwerft DBW GmbH Laubegast gebaut und regelmäßigen Landrevisionen unterzogen.
Bewerber/-innen, welche bereits als Fährmann/-frau ausgebildet sind bzw. an einer Ausbildung zum Fährmann/-frau interessiert wären, können die Vertrags- bzw. Ausbildungsbedingungen ab sofort abfordern bei der
Stadtverwaltung Belgern-Schildau
Belgern
Markt 3
04874 Belgern-Schildau.
Aussagekräftige Bewerbungen mit Vorstellung eines Konzeptes zur Betreibung der Fähre sind bis zum 31.08.2020 bei der o. g. Stelle einzureichen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Frau Hauffe Tel.-Nr. 034224/44073 oder per E-Mail unter .
1. Änderung Bebauungsplan "Wohngebiet Nr. 1 Lausa"
- 1. Änderung Bebauungsplan „Wohngebiet Nr. 1 Lausa“ (Anhang zur Begründung des Bebauungsplans) gemäß § 13 BauGB Planfassung zum Satzungsbeschluss - Stand 16.12.2019
- Entwurf Bebauungsplan 1. Änderung
- Textteil - Redaktionelle Änderungen
- Vorschau
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Bahnhof Belgern"
- 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Bahnhof Belgern"
- 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Bahnhof Belgern" - Begründung
- 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Bahnhof Belgern" - Anlage 1 zur Begründung
- 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Bahnhof Belgern" - Anlage 2 zur Begründung
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Belgern-Schildau
Gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146) wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt Belgern-Schildau für das Jahr 2020 zur Einsichtnahme vom 13.01.2020 - 21.01.2020
in der Kämmerei im Rathaus Belgern
OT Belgern, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau
und
in der Außenstelle Schildau
OT Schildau, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau
während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Einwendungsfrist:
Einwohner und Abgabepflichtige können gemäß § 76 Abs. 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) bis zum Ablauf des 7. Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (31.01.2020) Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäße Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.
Belgern-Schildau, 06.12.2019
Petzold
Bürgermeisterin Dienstsiegel
Bekanntmachung Beteiligungsbericht 2018
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat mit Beschluss Nr.: BV2019/0062 am 04.12.2019 den Beteiligungsbericht der Stadt Belgern-Schildau für das Jahr 2018 beschlossen. Gemäß § 99 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 03. März 2014 liegt der Beteiligungsbericht 2018 öffentlich zur Einsichtnahme in der
Kämmerei der Stadtverwaltung Belgern-Schildau
OT Belgern, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau
und im
Bürgerbüro Schildau
OT Schildau, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau
während der üblichen Dienstzeiten aus. Wird eine Einsichtnahme außerhalb der Sprechzeiten, jedoch innerhalb der üblichen Dienstzeit gewünscht, wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Belgern-Schildau, 04.12.2019
Petzold
Bürgermeisterin Dienstsiegel
Bekanntmachung
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Bahnhof Belgern"
Durchführung eines beschleunigten Verfahrens, öffentliche Auslegung
Planfassung vom Dezember 2019
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 04.12.2019 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Bahnhof Belgern" gefasst.
Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
und der beschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13b BauGB) "Dahlener Straße II" in Belgern
Der Stadtrat Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.09.2019 die Billigung des geänderten Entwurfes zum Bebauungsplan der Innenentwicklung (§13b BauGB) "Dahlener Straße II" in Belgern in der Fassung vom 31.07.2019 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Abdruck der Ortsüblichen Bekanntmachung
Bekanntmachung der Genehmigung für den Bebauungsplan "Erweiterung Interpane Liebersee" der Stadt Belgern-Schildau als vorgezogener vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB)
Die Stadt Belgern-Schildau hat mit Beschluss Nr. 486-61/2019 vom 02.05.2018 den Bebauungsplan "Erweiterung Interpane Liebersee" für das Gebiet der Flurstücke 121/1, 124/5, 124/7 und 124/8 der Gemarkung Liebersee, Flur 7 als Satzung beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde mit Schreiben vom 14.06.2019 unter dem Aktenzeichen 2015-06003 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan "Erweiterung Interpane Liebersee" in Kraft.
Abdruck der Bekanntmachung der Genehmigung für den Bebauungsplan
Bekanntmachung der Genehmigung für den Bebauungsplan "Wohngebiet Nr. 1 Gemeinde Lausa" vorzeitigen Bebauungsplan
Die Gemeinde Lausa hat mit Beschluss Nr. 181/94 vom 26.05.1994 den Bebauungsplan "Wohngebiet Nr. 1 Gemeinde Lausa" für das Gebiet der Flurstücke 24, 25 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 30/1 der Gemarkung Lausa Flur 2 als Satzung beschlossen.
Der vorzeitige Bebauungsplan wurde mit Schreiben vom 28.07.1994 unter dem Aktenzeichen 51-2511.2 durch das Regierungspräsidium Leipzig gem. § 11, § 246a Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BauGB, jeweils in der durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I, S. 466) geänderten und ab 01.05.1993 geltenden Fassung mit Maßgabe und Auflagen genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan "Wohngebiet 1 Gemeinde Lausa" rückwirkend zum 01.09.1994 in Kraft.
Abdruck der Bekanntmachung der Genehmigung für den Bebauungsplan
Veröffentlichung aus dem Amtsblatt der Stadt Belgern-Schildau, Ausgabe 2019/08:
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 der Stadt Belgern-Schildau
Ortsübliche Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13b BauGB) "Dahlener Straße II" in Belgern
Der Stadtrat Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung (§ 13b BauGB) "Dahlener Straße II" in Belgern im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Abdruck der ortsüblichen Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wartungshalle Belgern, Tauraer Straße"
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 07.06.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von
§ 12 BauGB beschlossen, für das Gebiet Tauraer Straße 6 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Planauflage durchzuführen.
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan vom 16.03.2017 maßgebend.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wartungshalle für Nutzfahrzeuge einschließlich Abstellplatz auf Freiflächen des Grundstücks Belgern, Tauraer Straße 6 geschaffen werden.
- Abdruck der Öffentlichen Bekanntmachung
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan - 1. Manuskript
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016 der Stadt Belgern-Schildau






















